Nichtexistenz der BRD – Komplott oder traurige Realität ?!

Brd GmbhIm Kontext einer Debatte, die klammheimlich in verschiedenen Foren des Internets über das Weiterbestehen des „Deutschen Reiches“ wie es dort heißt geführt wird, führt unsere Redaktion ,Vorfeld-Recherchen für eine mögliche Dokumentationssendung durch. Wir sind auf das für Teile der Öffentlichkeit offenbar brisante Thema gestoßen , nicht zuletzt auch wegen der Sendung bei RTL ( stern-tv ), seinerzeit moderiert von Günter Jauch. Mehrere Anfragen an das Ministerium des Inneren und das Justizministerium konnten aus unserer Sicht ,da wir ja Laien auf dem Gebiet des Verfassungsrechtes sind ,nicht hinreichend beantwortet werden.

Auch die Aussagen innerhalb der RTL-Sendung mit Günter Jauch fanden wir nicht ausreichend informativ, so dass wir jetzt nach vielfachen eigenen Recherchen mit ungenügendem Resultat nach Wegen suchen, an wirklich seriöse Informationen zu kommen.Bevor die Redaktion entscheidet, dieses Thema in einer Sendung aufzugreifen, möchten wir unter anderem Herrn Professor Kirchhof, als ausgewiesener Experte des Verfassungsrechtes fragen ob er eventuell bereit wäre, sich mit uns zu einem Informationsgespräch zu dieser Thematik zu treffen.Um der Thematik und des besseren Verständnisses willen, anbei eine Einlassung zum Sachverhalt, auf die wir bei unseren Recherchen gestoßen sind.

Erklärung zur Nichtexistenz der BRD

Am 23.Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.September 1949 gegründet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese ( erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949 ):

S. 5 „Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen… “.

S. 6 „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik ( Deutschland ), sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.“

S. 3 Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Es entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen,
noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfassten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.

S.4 Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.Mai 1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem Inslebentreten des Staates möglich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen. Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der Frage und Antwortbücherei Band II ( Hermes Verlag ) folgendes niedergeschrieben:

S. 9 „Was ist ein Staat ?“

„Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen ( Staatsvolk ) innerhalb eines bestimmten Gebietes ( Staatsgebiet ) unter höchster Gewalt ( Staatsgewalt ) in einer festen Rechtsordnung ( Staatsverfassung ) „.

S. 9 Pkt. 4 „Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk ?“

„Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen ( die Staatsbürger sind ).“

S. 12 Pkt. 22 „Was ist das Staatsgebiet ?“

„Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt ( Gebietshoheit ) des Staates.“

S. 14 Pkt. 33 „Was verstehen Sie unter Staatsgewalt ?“

„Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.“

Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das vermeintliche Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein.

Schlussfolgerung aus dem bisher vorgetragenem:

1. Es ist festzustellen, dass das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut ( Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9 ) darstellt.( siehe auch: – Frankfurter Dokumente 01.Juni 1948 – Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.Mai 1949 )

Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines Besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art.43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147. Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gründen ebenfalls nicht vor:

Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, dass das Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.

* Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. ( siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgeset z vom 22.Juli 1913 ausgegeben am 31.Juli 1913 zuletzt geändert am 21.August 2002 , BGBl 2002 T. I, S. 3322).

* Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.April 1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt. Darin heißt es klar und unmissverständlich im Art. IV :

„Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmäßiger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Maßnahmen zu treffen, es sei denn, dass die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen.“ Im Art. V lautet es „Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. „

Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein Besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war. Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.Juni 1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.Juni 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es ( GG ) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluss und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen. Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage ( Az. S 72 Kr433/93 ) vom 19.Mai 1992.

In diesem wurde festgestellt, „das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.Juni 1990 aufgelöst worden ist.“

Ersatzweise, um es anders zu beweisen, dass die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, dass der Einigungsvertrag vom 31.August 1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 2 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.September 1990 ( vom 31.August 1990 zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.Oktober 1990 BGBl. II zum 29.September 1990 ) wurde es der DDR am 03.Oktober 1990 unmöglich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetz Artikel 23 beizutreten. Also hätte seit dem 18.Juni 1990 spätestens seit 29.September 1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten ( ehemalige DDR / russisches Besatzungsgebiet ).

Hierzu die Beweise:

Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1

„Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“

„Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“

„Sie, ( die BRD ) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.“

„Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten Ländern.“

Im Einigungsvertrag ist wie oben aufgeführt im Art. 2 festgehalten, dass Artikel 23 Grundgesetz aufgehoben wird.

Dies ist mit Wirkung vom 23.September 1990 geschehen , siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff und Seite ff. Somit konnte auch hilfsweise so gesehen die DDR am 03.Oktober 1990 dem Grundgesetz nicht mehr beitreten,da dieses spätestens seit dem 29.September 1990 nicht mehr bestand. Es wird jedoch daran festgehalten, dass der Art. 23 GG schon seit dem 18.Juni 1990 – 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war, siehe o.g. Urteil Az. S 71 Kr 433/93. Im Vertrag über abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.September 1990 ( BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.Oktober 1990 ) lautet es im Artikel 1, Abs. 1

„Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“ Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können. Deutschland ist aber nicht die BRD oder DDR. Deutschland ist lt. Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates ( ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52 ) Artikel 7, Abs. e ) „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember 1937 bestanden hat.

Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.September 1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff , ausgegeben am 02. Oktober 1990 ist festgehalten:

Vorwort Abs. 6 2 – In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren. Artikel 2 Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Artikel 4 Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, dass Deutschland nicht souverän ist. Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht. Da es seit November 2003 eine gesetzgebende Nationalversammlung im Deutschen Reich auf der Basis der Verfassung der Weimarer Republik vom 11.August 1919 gibt und seit dem 23.Mai 2004 einen Landtag im Freistaat Sachsen auf der Basis der Landesverfassung vom 01.November 1920, ist das Deutsche Reich rechtlich wieder handlungsfähig.

Redaktion: Peter Christian Nowak , Petra Karl , Dirk Grund

!Tacheles – Im Namen des Volkes?!

Und nochmal das sehr Interessante Video von infokrieg.tv

168 Antworten

  1. @Schumi

    Ohne Worte:

    Rechtsberatungsgesetz
    In der Fassung vom 13.12.1935, zuletzt geändert durch Viertes Finanzmarkt-Förderungsgesetz vom 21.6.2002

  2. @Ernst
    Kollege Du hast damit angefangen, dass eine Verfassung schließlich auch jenseits der Oder-Grenze gelten müssen. Nicht ich!

    Ich verharmlose weder die Nazis noch ihre Verbrechen und ich mag weder Nazis noch die Linke-Szene. Ich bin gegen Faschismus, was aber nicht bedeutet, dass ich Links bin und dem Kommunismus progapiere. Der ist zwar nicht so menschenverachtend und so gesehen sympathischer als Faschismus, aber volksökonomisch völliger Unsinn. Der Anti-Fa-Szene kommt es nicht darauf an Faschismus zu bekämpfen, sondern die haben einfach nur Lust zu Straßenschlachten.

    Die BRD als solche hat niemals NS-Verbrecher „gefördert“. Mag sein, dass NS-Verbrecher gedeckt worden sind von einzelnen politischen Entscheidungsträgern, die vielleicht genauso am Werk waren, wie die Leute, die sie deckten, aber die BRD als solche hat NS-Verbrecher nicht gefördert. Du lebst anscheinend immer noch in den 50er. Die BRD von heute lässt sich nicht mit der BRD von 1949 vergleichen. Damals war vieles konservativer und weiter rechts von der Mitte. Aber das dürfte seit den 68er auch vorbei sein und seit dem die linken in Form der Grünen in den Bundestag eingezogen sind und politisch das Bild mitbestimmen und seit dem die meisten aus der NS-Generation tot sind und sicher niemand mehr von denen an irgendwelchen Strippen zieht, ist auch die letzte Spur von Alt-Nazis verschwunden, die es so ausgeprägt nie gegeben hat. Bei Dir klingt es so, als wäre die BRD der direkte Nachfolger des dritten Reichs im ideologischen Sinn.

    Du kannst nicht mal den Anwaltszwang und das übergholte Rechtsberatungsgesetz von 1935 (welches Du anscheinend meinst) auseinanderhalten. Das Rechtsberatungsgesetz von 1935 hat geregelt wer überhaupt rechtliche Beratung vornehmen darf. Es den Juden in diesem Gesetz zu verbieten war antisimitisch. Diese Regelungen und andere sind nach dem 2. Weltkrieg aus dem Gesetz entfernt worden. Im übrigen hatte es weiterhin Geltung und das war vom Grundsatz her nicht falsch. Zu Regeln, wer gewerbsmäßig rechtlichen Rat erteilen darf und dafür Geld nehmen darf, ist wichtig und richtig.

    Darüber mag man geteilter Meinung sein und den Hetzparolen folgen, wonach das Gesetz nur ein einziges Ziel hat nämlich den Schutz der Anwaltschaft. Aber es ist auch genauso geregelt, wer medizinischen Rat erteilen darf und Heilbehandlungen vornehmen darf dafür etwas berechnen darf und wer nicht. Darüber regt sich kaum jemand auf. Du gehst ja auch nicht zum Schuster, wenn Du es am Blinddarm hast und der soll Dir für den unsinnigen Rat am besten Kamillentee zu trinken, auch nichts berechnen dürfen. Fachlich Unwissende sollten sich aus Thematiken raushalten, von denen sie keine Ahnung haben und nicht durch Quacksalberei auch noch Geld verdienen dürfen. Um einen Friseursaloon zu betreiben brauchst Du schließlich auch einen Friseurmeisterbrief. Und wenn man es schon bei so unwichtigen Dingen wie Haaren regelt, dann muss man es erst Recht regeln, wenn jemand in lebenswichtigen Dingen berät wie Scheidung, Unterhalt, Arbeitsplatz, Immobilienrecht, Sozialrecht etc..

    Ich persönlich bin auch der Ansicht, dass der Beruf des Unternehmensberaters gesetzlich geregelt werden sollte und nicht jeder vorzeitig entlassene Grundschullehrer sich Unternehmensberater nennen darf und mit seinen unsinngen Vorschlägen Firmen berät, die dann anschließend Insolvenz anmelden können. Aber der Berufsbegriff ist leider noch nicht geschützt.

    Ich habe keine Ahnung, was Du mit KRR-FAQ meinst. Ich kenne das nicht und habe da gar nichts abkopiert. Ich interessiere mich für die Juristerei und für Geschichte. Zu Deinem Verständnis: Der Anwaltszwang ist eine gesetzliche Normierung, die besagt bei welchen Verfahren man sich vor Gericht durch einen Anwalt vertreten lassen muss und nicht für sich selbst sprechen kann. Das hat mit dem Rechtsberatungsgesetz, das Du meinst, nichts zu tun. Die Regelungen findest Du in der ZPO und in der StPO und anderen Vorschriften und inhaltlich beruhen diese Vorschriften auf Gesetzen und Ideen, die lange vor den Nazis in der Welt waren und weltweit vertreten sind.

  3. @Ernst
    Noch eins: Die Konstitutionen von Melfi sind kein Quatsch. Kannst Du hier nachschauen, falls es Dich interessiert.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Konstitutionen_von_Melfi
    Ich habe eine lateinische Abschrift mit deutscher Übersetzung des liber augustalis bzw. der Konstitutionen, in denen der Anwaltszwang geregelt ist. Wenn ich mal viel Langeweile habe, schlage ich es nochmal nach und zitiere es Dir auf Latein. Nur so zum Spaß, damit Du wenigstens merkst, dass ich hier nichts zusammen kopiere wie Du. Das Gesetzeswerk ist aber ziemlich dick und ich muss schon echt Langeweile kriegen, um mir das nochmal anzutun. 😉

  4. Traurig, traurig,

    da bildet sich einer ein, das Rechtsberatungsgesetz habe den Anwaltszwang eingeführt. Er hätte mal ins Gesetz hineinsehen können, aber das ist ja nicht seine starke Seite. Im dritten Reich spielte es doch keine große Rolle, ob man einen Anwalt hatte oder nicht, das Urteil kam garantiert immer richtig raus.

    Und dann hat er auch noch nicht mitbekommen, dass es dieses Gesetz schon längst nicht mehr gibt.

  5. @ Mr. Namenlos,

    also seit 1968 sollen die Altnazis weg sein. Schön da bin ich beruhigt. Kiesinger war dann sicher keiner?
    Der war nur Bundeskanzler von1966 bis 1969.
    Danke.

  6. Sehr guter Artikel, darf ich aber trotzdem etwas verbessern?

    Der Artikle 23 a.F. wurde NICHT am 17. Juni 1990 aufgehoben und schon gar nicht vom US-amerikanischen Außenminister James Baker! Das ist eine der vielen Fallschnüre, welche ausgelegt wurden, um eine an sich durch und durch schlüssige Argumentation ins Stolpern zu bringen.

    Der Artikel 23 a.F. wurde am 29. September 1990 mit dem Einigungsvertrag aufgehoben (BGBl. II Nr 35 vom 28. September 1990).

    Ich warte leider immer noch auf die Bestätigung eines prominenten Verfassungsrechtlers, dass ein Gesetz ohne Geltungsbereich nichtig ist.

  7. […] Verweigerung der Hilfe, obgleich die Wahrung der Würde des Menschen sogar im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantiert […]

  8. Hmmmm, viel für und wider.. Egal, man weiß eigentlich bald nicht mehr, was man glauben soll! Fakten und vage Vermutungen, gibt es gar viele! Und so beschäftige ich mich seit gut 12 Jahren mit vielen derartigen Dingen und suche Antworten auf die Frage; “ Warum ist in dieser Welt manches so, wie es ist?“ Und immer wieder stoße ich dabei, was aus meiner Sicht dieses Deutschland betrifft, auf Absurditäten, Ungereimtheiten und Abnormalitäten! Ich möchte diese hier keinesfalls erleutern und zerflücken, das erfolgte ausgiebig auf meiner Internetseite! Fakt ist eins: Es gibt immer mehr Menschen in Deutschland, welche sich über diverse Dinge hier wundern und eigentlich mit genau diesen oben beschriebenen Dingen agitieren! Und interessanterweise habe ich hierbei recherschiert , daß sich vor allem immer mehr Intelektuelle mit diesem Thema beschäftigen und zu sehr merkwürdigen Ergebnissen kommen. Und so habe ich nun in meiner eigenen Familie den Beweis, daß oben geschriebenes zumindest teilweise nachvollziehbar Hand und Fuß hat! So wurde mein ( Möchtegern ) – Schwager tatsächlich als nicht verurteilbar wegen Anfechtung der Gerichtsbarkeit, eingestuft! Nein, er hat auch keinen „Wahnie“- Paragraphen erhalten, sondern es wurde ihm das Siegel der Verschwiegenheit von Gerichtswegen aufgedrückt! Denn Beispiele könnten Schule machen. Es hat schon so mancher kullernde Schneeball, eine verheerende Lawine ausgelöst! Und wenn die negativ Kommentarverfasser mit offenen Augen durch die Welt laufen würden, müßten ihnen Ungereimtheiten regelrecht ins Auge stechen: Abtritt eines Bundespräsidenten ohne Kommentar ( erstmalig in der deutschen Geschichte ), Politiker und Moderatoren, ja selbst Proffessoren, Autoren, Künstler und Ärzte ( Verein Neues Denken EV, Rudolstadt – Saalfeld z.B. ), reden Tachles. Warum wurde denn in Deutschland keine Volksabstimmung zur Euroeinführung, zum EU – Beitritt usw. erwogen, während dessen unsere europäischen Nachbarn diesbezüglich nicht bevormundet wurden? Warum wird denn versucht, alles geschichtliche mit einem verkehrtem dunklem Licht des Vergessens auszuleuchten? Warum lernen Kinder in Kindergärten und Schulen keine deutschen Volkslieder mehr? Wer hat denn Interesse daran, alles Deutsche „wegzukastrieren“, in einem Maße, das selbst in der DDR unbekannt war ( diese hatte übrigens eine Verfassung )? Und warum reist jeder neue Bundeskanzler ( Kanzlerin ) nach der Wahl umgehend, korrekt nach Routenplaner erst einmal nach Frankreich, England, USA und Russland…und nicht nach Südafrika oder Vietnam? Gibt es da eventuell erste Instruktionen, die mit Unterschrift besiegelt werden müssen?… Und warum wird beswußt mittels permanent neuer Schulreformen der Intelligenzquotient der Schüler gesenkt? Pisa beweist es! Und Länder die das komplette Schulsystem der DDR übernahmen ( Finnland ), belegen bei dieser Studie erste Plätze???? Und warum gibt es in Deutschland HARTZ IV und nicht wie bei vielen europäischen Nachbarn, das „Bürgergeld“???? Und warum belegt Deutschland den ersten Platz in der EU, wenn es um das Auspionieren von Handys, Internet, Überwachung der Kontakte zum Beispiel via TOLL Collekt , denn die wissen immer wo du unterwegs bist! Wir sind ein BIG BROTHER Land…und wieso? Wer oder was hat denn Angst vor dem Volkszorn? Darüber sollten sich einmal diese blauäugigen Negativschreiber Gedanken machen! Ich weiß, daß diese Seite zumindesten in einigen Punkten definitiv als kompotent zu betrachten ist! Das was meine Erfahrungen diesbezüglich sind! Ich bin übrigens kein verworrener Spinner, ich bezihe teilweise meine Informationen aus hohen russischen…naja..eben Kreisen.. Ich weiß wohl, daß mein Wissen sehr gefährlich für gewisse Leute sein könnte. Doch ich weiß auch, daß diese Kreise wissen, daß ein Andreas W. nicht einfach so von der Bildfläche verschwinden kann, ohne internationalen Staub aufzuwirbeln und sehr merkwürdige Leute auf der Bühne erscheinen ließe! In diesem Sinne: Weitermachen und hoffentlich werden es immer mehr, die begreifen – es stinkt hier, in dieser BRDumm.. Euer Andreas „Salzenstrolch „

  9. akina57 ( at ) gmx.de ist eine extra neu eingerichtete email-adresse und nicht aufzufinden im net , mit meinen tools und passt auch nicht zum namen generell …. auch einkopierte texte mag ich nicht , basta ! deswegen habe ich den letzten kommentar gelöscht ….. fg , dirk

  10. […] Letzte Kommentare Anonymous Germany … on Demokratur – und Ihre…Wir gedenken den Har… on Hartz IV fordert erneut ein…Will GM Opel jetzt d… on Nichtexistenz der BRD – … […]

  11. Mit dem 2+ 4- Vertrag/Souveränitätsvertrag haben doch die Alliierten 1990 ihr Vorbehaltsrecht aufgegeben, oder irre ich mich?
    Außerdem gilt er als Alternative zu einem Friedensvertrag und hebt die Nachkriegsordnung auf..

  12. Also um hier mal gleich etwas klar zu stellen: Der sogenannte 2-plus-4-Vertrag, der zwischen zwei deutschen Fragmenten und den Viermächten abgeschlossen wurde, heißt offiziell “ Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ und eben nun mal nicht „Vertrag über die abschließenden Regelungen hinsichtlich der Bundesrepublik Deutschland“ (BGBl II, S. 1318) und wurde am 12.09.1990 beiden deutschen Seiten in Moskau durch die Viermächte lediglich zur „Kenntnis“ übergeben, die sie dann unterzeichnen durften – und mehr nicht.
    Somit kann dieser Vertrag nicht gleichzeitig einen Friedensvertrag darstellen. „Ein Friedensvertrag ist nun mal ein Friedensvertrag“!
    Und einen Friedensvertrag haben wir bis heute nicht, weil unter anderem die sog. „BRD Finanzagentur GmbH“ völkerrechtlich nicht im Stande ist, einen Solchen Vertrag zu schließen.
    Dies kann / könnte nur das Deutsche Reich, dass immer noch im Dornröschenschlaf liegt.

  13. Ich habe heute zum ersten mal von der“ Bundesrepublik deutschland Finanzagentur gehört“ und Ich muß sagen,daß Ich völlig fasziniert von diesem Thema bin,Ich sitze jetzt bestimmt schon 5stunden vor dem rechner,und sauge jede Inform,ation auf,die Ich über dieses Thema bekommen kann.Ich wußte schon lange,daß in diesem System etwas faul ist,und mit dem heutigen Tage habe ich die Antwort darauf bekommen………

  14. Interessante Infos zu diesem Thema:
    http://www.volksbetrug.net/
    http://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/

  15. Mal eine ziemlich wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Thema. Sehr lesenswert:

    An die Bundestagsfraktionen aller Parteien

  16. […] Deutschland hat keine Verfassung.Wir haben laut Präambel des Grundgesetzes ein “Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk”. Artikel 146 GG ist niemals umgesetzt worden. Auch darin wurde die Nation in demütigender Weise von seinen Politikern betrogen. Die Frage nach der Vollendung der Wiedervereinigung und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, bezogen auf Gesamt–Deutschland ist staatsrechtlich wie völkerrechtlich mehr als bedenklich, zumal man auf die “Idee” kommen könnte, nach Lage der Dinge könnte in Mitteldeutschland immer noch das Deutsche Reich fortbestehen. Ich will mich darüber nicht weiter auslassen, da ich davon ausgehe, Herr Clement, daß Sie über diese staatsrechtliche Merkwürdigkeit Bescheid wissen. Worauf ich hinaus will ist die Tatsache, daß das Bundesverfassungsgericht längst zu einer Option politischen Handelns geworden ist. Immer häufiger greift Karlsruhe in das politische Tagesgeschäft ein, muß Desorientierung zurechtrücken. So sind wir Bürger Zeugen einer beunruhigenden Unsicherheit, wie Ratlosigkeit der Politiker, sind besorgt um das Leistungsvermögen der freiheitlichen und sozialstaatlichen Demokratie in unserem Land. […]

  17. […] Letzte Kommentare HUNGERSTREIK! „Bis z… on Ich trete in den politischen…Neuer Sozialbund – “… on Neuer Sozialbund – “!Tac…Peter C. Nowak – Vor… on Nichtexistenz der BRD – … […]

  18. […] Meinung eine lebendige und belastbare Stabilität verliehen. Sieht man das so, dann lässt sich Artikel 146 als feierliche und öffentliche Erinnerung daran verstehen, dass auch die gelebte Verfassung der […]

  19. […] […]

  20. Wenn sich die BRiD auf das RuStAG 1913 beruft was ja nachweislich so ist! Gilt das RuStAG 1913 und die Verfassung von 1871 das wäre die logische Konsequenz! Da Herr Hit…. sich ermächtigt hat, und nicht vom Volk gewählt wurde! „Ermächtigungsgesetz“ somit war das auch schon eine Fremdverwaltung wie heute! Und die BRiD benutzt die gleichen Gesetze aus der Nazizeit noch heute die aber verboten wurden von den Besatzern!
    Somit sind wir seit 1911 nicht mehr Souverän !

  21. Ein Frage:
    Was würde passieren wenn ich ,als Bürger des Deutschen Reiches beim Freistaat Sachsen entsprechende Ausweispapiere beantragen würde? Vielleicht habe ich den Text nicht ganz verstanden aber nach dem o.g. müsste das doch mein Recht sein oder?Denkfehler? Bitte korrigieren Sie mich .
    Danke!

  22. „Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage ( Az. S 72 Kr433/93 ) vom 19.Mai 1992.
    In diesem wurde festgestellt, “das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.Juni 1990 aufgelöst worden ist.”“

    Nicht wirklich. Das Sozialgericht hat festgestellt:

    „Die Klage wird abgewiesen.

    Die Klage ist unzulässig, soweit sie die Klageanträge des Klägers zu 1) bis 13) betrifft, im übrigen unbegründet, soweit sie den Widerspruchsbescheid betrifft.“

    Den kompletten Tenor findet man hier: http://sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de/2013/07/sozialgericht-berlin-22-09-1993-s-72-kr-43393/

    Von irgendwelchen völkerrechtlichen Feststellungen steht da kein Wort.

  23. […] Mit Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen (die Staatsbürger sind) gemeint. Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates. Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben. Eine Staatsverfassung berechtigt den Hoheitsträger seine Staatsgewalt auszuüben. Sie ist die höchste Rechtsnorm in einem Staat und bezeichnet die Grundrechte, Rechte und Pflichten und definiert das Staatsgebiet in dem sie gilt. Sie muss vom Volk bestimmt und gewählt werden. Durch eine Verfassung konstituiert sich ein Volk in eigener, freier Selbstbestimmung. [1] […]

  24. […] totoweise.files.wordpress.com: Der BRD Schwindel von Rolf Vogelsang [1] suboptimales.wordpress.com: Erklärung zur Nichtexistenz der BRD [2] dejure.org: Artikel 25 GG [3] freiheitistselbstbestimmtesleben.de: Haager Landkriegsordnung [4] […]

  25. Ach du Schreck, wasn hier los…? Da hat n Hacker NAKTBILDER von ANGELA MERKEL in deinen Blog hochgeladen! Wie geht das denn man? Wasn KRASSER Leak! Bilder guckst du hier: https://files.catbox.moe/dyn3nc.zip (hab dir den Link mal geshortet, damit es nicht ganz so klar ist, dass die Fotos auf deinem Blog gehostet werden. Schaus dir an Kannst echt alles sehen… Muschi, fetten Busen, ALLES ! Von UNSERER deutschen Kanzlerin ! Ist KEIN Witz ! Sogar 1 altes Bild ist bei, wo sie nur 18 Jahre alt ist (Passwort für dieses ganz spezielle Foto lautet: 123). Die war sogar sexy damals, was man heute leider ja nicht mehr sagen kann. LOOOOL…

  26. […] pdf-archive.com [-] totoweise.files.wordpress.com [1] suboptimales.wordpress.com [2] dejure.org [3] freiheitistselbstbestimmtesleben.de [4] wikipedia.org [5] lostart.de [6] […]

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