Im Kontext einer Debatte, die klammheimlich in verschiedenen Foren des Internets über das Weiterbestehen des „Deutschen Reiches“ wie es dort heißt geführt wird, führt unsere Redaktion ,Vorfeld-Recherchen für eine mögliche Dokumentationssendung durch. Wir sind auf das für Teile der Öffentlichkeit offenbar brisante Thema gestoßen , nicht zuletzt auch wegen der Sendung bei RTL ( stern-tv ), seinerzeit moderiert von Günter Jauch. Mehrere Anfragen an das Ministerium des Inneren und das Justizministerium konnten aus unserer Sicht ,da wir ja Laien auf dem Gebiet des Verfassungsrechtes sind ,nicht hinreichend beantwortet werden.
Auch die Aussagen innerhalb der RTL-Sendung mit Günter Jauch fanden wir nicht ausreichend informativ, so dass wir jetzt nach vielfachen eigenen Recherchen mit ungenügendem Resultat nach Wegen suchen, an wirklich seriöse Informationen zu kommen.Bevor die Redaktion entscheidet, dieses Thema in einer Sendung aufzugreifen, möchten wir unter anderem Herrn Professor Kirchhof, als ausgewiesener Experte des Verfassungsrechtes fragen ob er eventuell bereit wäre, sich mit uns zu einem Informationsgespräch zu dieser Thematik zu treffen.Um der Thematik und des besseren Verständnisses willen, anbei eine Einlassung zum Sachverhalt, auf die wir bei unseren Recherchen gestoßen sind.
Erklärung zur Nichtexistenz der BRD
Am 23.Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.September 1949 gegründet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese ( erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949 ):
S. 5 „Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen… “.
S. 6 „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik ( Deutschland ), sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.“
S. 3 Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Es entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen,
noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfassten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.
S.4 Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.Mai 1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem Inslebentreten des Staates möglich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen. Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der Frage und Antwortbücherei Band II ( Hermes Verlag ) folgendes niedergeschrieben:
S. 9 „Was ist ein Staat ?“
„Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen ( Staatsvolk ) innerhalb eines bestimmten Gebietes ( Staatsgebiet ) unter höchster Gewalt ( Staatsgewalt ) in einer festen Rechtsordnung ( Staatsverfassung ) „.
S. 9 Pkt. 4 „Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk ?“
„Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen ( die Staatsbürger sind ).“
S. 12 Pkt. 22 „Was ist das Staatsgebiet ?“
„Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt ( Gebietshoheit ) des Staates.“
S. 14 Pkt. 33 „Was verstehen Sie unter Staatsgewalt ?“
„Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.“
Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das vermeintliche Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein.
Schlussfolgerung aus dem bisher vorgetragenem:
1. Es ist festzustellen, dass das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut ( Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9 ) darstellt.( siehe auch: – Frankfurter Dokumente 01.Juni 1948 – Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.Mai 1949 )
Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines Besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art.43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147. Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gründen ebenfalls nicht vor:
Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, dass das Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.
* Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. ( siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgeset z vom 22.Juli 1913 ausgegeben am 31.Juli 1913 zuletzt geändert am 21.August 2002 , BGBl 2002 T. I, S. 3322).
* Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.April 1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt. Darin heißt es klar und unmissverständlich im Art. IV :
„Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmäßiger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Maßnahmen zu treffen, es sei denn, dass die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen.“ Im Art. V lautet es „Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. „
Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein Besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war. Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.Juni 1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.Juni 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es ( GG ) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluss und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen. Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage ( Az. S 72 Kr433/93 ) vom 19.Mai 1992.
In diesem wurde festgestellt, „das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.Juni 1990 aufgelöst worden ist.“
Ersatzweise, um es anders zu beweisen, dass die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, dass der Einigungsvertrag vom 31.August 1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 2 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.September 1990 ( vom 31.August 1990 zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.Oktober 1990 BGBl. II zum 29.September 1990 ) wurde es der DDR am 03.Oktober 1990 unmöglich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetz Artikel 23 beizutreten. Also hätte seit dem 18.Juni 1990 spätestens seit 29.September 1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten ( ehemalige DDR / russisches Besatzungsgebiet ).
Hierzu die Beweise:
Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1
„Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“
„Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“
„Sie, ( die BRD ) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.“
„Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten Ländern.“
Im Einigungsvertrag ist wie oben aufgeführt im Art. 2 festgehalten, dass Artikel 23 Grundgesetz aufgehoben wird.
Dies ist mit Wirkung vom 23.September 1990 geschehen , siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff und Seite ff. Somit konnte auch hilfsweise so gesehen die DDR am 03.Oktober 1990 dem Grundgesetz nicht mehr beitreten,da dieses spätestens seit dem 29.September 1990 nicht mehr bestand. Es wird jedoch daran festgehalten, dass der Art. 23 GG schon seit dem 18.Juni 1990 – 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war, siehe o.g. Urteil Az. S 71 Kr 433/93. Im Vertrag über abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.September 1990 ( BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.Oktober 1990 ) lautet es im Artikel 1, Abs. 1
„Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“ Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können. Deutschland ist aber nicht die BRD oder DDR. Deutschland ist lt. Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates ( ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52 ) Artikel 7, Abs. e ) „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember 1937 bestanden hat.
Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.September 1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff , ausgegeben am 02. Oktober 1990 ist festgehalten:
Vorwort Abs. 6 2 – In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren. Artikel 2 Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Artikel 4 Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.
Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, dass Deutschland nicht souverän ist. Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht. Da es seit November 2003 eine gesetzgebende Nationalversammlung im Deutschen Reich auf der Basis der Verfassung der Weimarer Republik vom 11.August 1919 gibt und seit dem 23.Mai 2004 einen Landtag im Freistaat Sachsen auf der Basis der Landesverfassung vom 01.November 1920, ist das Deutsche Reich rechtlich wieder handlungsfähig.
Redaktion: Peter Christian Nowak , Petra Karl , Dirk Grund
!Tacheles – Im Namen des Volkes?!
Und nochmal das sehr Interessante Video von infokrieg.tv
Abgelegt unter : Augenwischerei, BRD, Gedankenspiele, Gesellschaft, Gesetze, Grundgesetz, Justiz, Manipulation, Medialen, Meinungen, NWO, Politik, Verfassung, Weltordnung, parteien | Mit Tag(s) versehen: 1949, Aliirte, Besaterzone, BGBL, BRD, BVGU, DDR, Deutsches Reich, Friedrich Giese, GG 23, Grundgesetz, infokrieg, Karl Wicke, Kirchhof, Negationsklage, RATS, Staatsangehörigkeit, Staatsgebiet, Staatsgewalt, Staatsverschuldung, Verfassung, Video, Zollrat































Sehr interessantes Thema. Ich habe mal von einer Broschüre darüber in der JF gelesen. Vielleicht finde ich den Artikel samt ISBN wieder… mal suchen=)
Des lustige – oder traurige? – ist, des hat uns unser Geschichtslehrer auch gesagt, ganz offen. Auf die Frage was des denn eigentlich soll wusste er aber auch keine Antwort…
Sehr guter Beitrag.
Wenn die BRD Souverän wäre würde es im Grundgesetz nicht Artikel 120 & 139 geben. Das wichtigste Ziel ist die Umsetzung des Artikel 146 des GG. Nur dann hat das Deutsche Volk wieder eine freie Selbstbestimmung. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, egal wie das unsere Politikmafia hindrehen will. Hört euch hierzu mal Carlo Schmid an: http://www.youtube.com/watch?v=iwCSAaVREak (Sorry für den Link, ist aber wichtig)
Macht endlich die Augen auf und lasst euch nicht mehr Verarschen. Die BRD hat nicht mal ein Staatsbürgerschaft! Oder Fragt mal einen Richter ober er in einer Verhandlung euer gesetzlicher Richter laut Art. 101 GG ist. Die BRD ist Lügengebilde das nun schon mehr als 60 Jahre das Volk ausnutzt. Es liegt an uns das zu beenden ….
Deine Zusammenfassung und die Links gefallen mir. Deine Seite muß viel mehr an die Öffentlichkeit, wenn ich das mal anmerken darf. Zu Carlo Schmid habe ich hier das gesamte Tondokument ..in vier kleinen Teilen. Es ist nicht viel mehr als im Youtube Video, aber Kleinvieh macht auch Mist. Alles Gute Dirk und halt die Ohren steif …
Carlo Schmid – Das Grundgesetz im Parlamtentarischen
Carlo Schmid – Zur Frage einer moeglichen Beflaggung der BRD
Carlo Schmid – Eroerterung der aufzunehmenden Inhalte der Praeambel
Carlo Schmid – Ueber Fortbestand und Reorganisation Deutschlands
http://www.agentur-fuer-armut.info/
wäre das nicht ein Link für deinen Blogroll .?
ist eine Seite von einem guten Kollegen, er hat seine „Lehre“ bei der Agentur für Arbeit gemacht.. Lehre im wahrsten Sinne des Wortes
Oh ja sehr schön
Danke Dir!
mfg Dirk
[...] Neue Video Ecke des MedienGuerillas ! Willkommen auf der Video Ecke des MedienGuerillas [...]
[...] bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. “ ( siehe hier [...]
[...] Deutschland hat keine Verfassung.Wir haben laut Präambel des Grundgesetzes ein “Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk”. Artikel 146 GG ist niemals umgesetzt worden. Auch darin wurde die Nation in demütigender Weise von seinen Politikern betrogen. Die Frage nach der Vollendung der Wiedervereinigung und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, bezogen auf Gesamt–Deutschland ist staatsrechtlich wie völkerrechtlich mehr als bedenklich, zumal man auf die “Idee” kommen könnte, nach Lage der Dinge könnte in Mitteldeutschland immer noch das Deutsche Reich fortbestehen. Ich will mich darüber nicht weiter auslassen, da ich davon ausgehe, Herr Clement, daß Sie über diese staatsrechtliche Merkwürdigkeit Bescheid wissen. Worauf ich hinaus will ist die Tatsache, daß das Bundesverfassungsgericht längst zu einer Option politischen Handelns geworden ist. Immer häufiger greift Karlsruhe in das politische Tagesgeschäft ein, muß Desorientierung zurechtrücken. So sind wir Bürger Zeugen einer beunruhigenden Unsicherheit, wie Ratlosigkeit der Politiker, sind besorgt um das Leistungsvermögen der freiheitlichen und sozialstaatlichen Demokratie in unserem Land. [...]
[...] Dieser Blogger stellt eine interessante Theorie auf. [...]
[...] Existenz des Staatengebildes, das sich Deutschland nennt: Nichtexistenz der BRD – Komplott oder traurige Realität ?! DirkGrund – über Suboptimales Nun ja – wir leben in diesem Konstrukt. ndern knnen wir es nicht. lg SF __________________ [...]
[...] http://www.mental-ray.de/offenesarchi…; http://suboptimales.wordpress.com/200…; Carlo Schmid zum Charakter des Grundgesetzes Fazit: Die Bundesrepublick Deutschland hat mit dem [...]
[...] wie auch schon einmal in einem brisanten Thema , hier als Beispiel die “Souveränität der Bundesrepublik Deutschland” erwähnt wurde , stellen wir Fragen zur Klärung , sprechen damit auch Menschen an die schon [...]
Hallo, schön, diese Seite gefunden zu haben.
Da die gegenwärtige Situation besondere Probleme und Chancen für alle Bewohner des (nicht existenten) Bundesgebietes schafft, wollen wir durch eigene unablässige Bemühungen die Chancen nutzen, wie es unseren bürgerlichen Pflichten als Angehörigen des Deutschen Volkes entspricht, und nur dem geltenden Gesetz Folge leisten, und nicht blind denen Glauben schenken, die uns ein weiteres Mal zum Werkzeug und Komplizen menschenverachtender und diktatorischer Machenschaften machen wollen.
Nicht umsonst steht im ursprünglich einmal anwendbaren BGB die Pflicht eines jeden Bürgers verankert, sich seiner Rechte und Pflichten kundig zu halten. Ebenso steht geschrieben, jeder hat die Pflicht, dafür zu sorgen, daß seine Rechte eingehalten werden.
Allein in der Befolgung dieser Gesetze, (deren Nichtbefolgung man uns zum Strick machen wird) liegt die Lösung.
Erkennen wollen, was wirklich rechtens ist, heißt, sich seiner Verantwortung bewußt zu sein und sie zu übernehmen. Dem zu folgen, heißt, kompromisslose Ehrenhaftigkeit – ohne Rücksicht auf eigene Nachteile-, Charakter, Ehrenhaftigkeit, Mut, Liebe und Vertrauen. Kurz: Menschsein!
Wieviele Menschen gibt es?
Wer das Dilemma in seiner Komplizität erfasst, der wird verstehen, es ist eine Frage des Bewußtseins.
Wäre die Menschheit gewissenhafter und nicht so ich-bezogen, dann wäre ein Schein-System, wie es heute in aller Welt existiert, gar nicht erst so weit gediehen.
Sein Nährboden ist Lüge und Egoismus. Sein Motor ist Angst.
Wüßten wir, wer wir wirklich sind und was wir wirklich bewirken können, hätten wir keinen Grund zur Angst. – Kein Motor mehr!
Mit mehr Geradelinigkeit und dem damit zusammenhängenden Vertrauen und Selbstvertrauen (denn nur der Geradelinige traut sich selbst) wären die richtigen Fragen von mehr Menschen früher gestellt und die Konsequenzen gezogen worden.
Angst hätte keine Antriebsfeder sein können.
Was hat der Mensch zu verlieren, als die Wahrheit?
Diese Erkenntnisse lassen sich tatsächlich auch bei Tuchfühlung mit der BRD in die Praxis umsetzen.
Gewaltfrei und ohne jemanden anzugreifen.
Es genügt, den eigenen Standpunkt zu kennen und zu wissen, wie man ihne vertreten kann.
Wer möchte, kann unsere Erfahrungen der letzten Jahre
nutzen, ohne sich selbst oder anderen zu schaden.
Ich finde, daß ist das Wichtigste, keinen Schaden für eventuellen Nutzen in Kauf nehmen zu wollen.
Im Prinzip ist das Thema „BRD“ symptomatisch für die momentane Bewußtseinsituation in der gesamten Welt.
Die Heilung liegt in der Souveränität des Einzelnen.
Liebe Grüße, Claudia Aumüller-Karger (Zentralrat Souveräner Bürger)
Noch ein Beitrag:
Ich weiß, daß sehr viele Menschen mittlerweile wissen, daß etwas nicht stimmt.
Viele wissen auch, was nicht stimmt.
Einige erkennen die Zusammenhänge, warum das so ist.
Ein paar wenige wissen, wie sie damit umgehen können.
Wir übernehmen nicht Eure Arbeit, aber wir haben eine ganze Menge hilfreiches Werkzeug und Know How und stellen beides zur Verfügung.
Noch mal schöne Grüße, Claudia
hallo gemeinde -
auch ich bin in den mir gegebenen möglichkeiten bestrebt, diese und weitere informationen zu verteilen. ich habe genug von dem ungerechten system der brd. nur bräuchte ich einige tipps und ggf erfahrungen, wie gegen die repressalien der deutschen richterinnen und richter angegangen werden kann. denn diese lassen sich nicht davon überzeugen, das sie für eine gmbh (brd gmbh) tätig sind, keine rechtsgrundlagen haben, eigendlich strafbar handeln, weil sie keine beamte sind. leider weicht der europäische gerichtshof in strasbourg ständig aus (nicht zuständig usw). in einem anderen forum wurde die hohe alliierte kommision (stuttgart) als oberste gewalt in deutschland erwähnt, nur diese ist nicht mehr auffindbar. den amerikanern als besatzer wäre eh nicht zu trauen, die verfolgen mit der neuen welt ordnug ganz andere ziele. wer kann weiter helfen?
gruss alex
ganz vergessen – ich wollte noch einige links hier veröffentlichen:
http://www.politgauner.de/html/brd_gmbh.html
http://www.der-runde-tisch-berlin.info/firmabrdgmbh.htm
http://www.xinos.net/2009/04/05/die-firma-die-brd-gmbh/
http://www.ebay.de/Geheimsache-BRD-Nichtexistenz-der-BRD-Sven-B-Buechter_W0QQitemZ280289993711QQihZ018QQcategoryZ7534QQcmdZViewItemQQ_trksidZp1742.m153.l1262
http://www.ebay.de/Das-Deutschland-Protokoll-wie-Jan-van-Helsing-3-Auflage_W0QQitemZ280290004294QQihZ018QQcategoryZ87610QQcmdZViewItemQQ_trksidZp1742.m153.l1262
(ich bin für die angebote bei ebay nicht verantwortlich)
http://www.video.google.com/videoplay?docid=1338572241371195960
in verschiedenen sprachen:
http://www.extratorrent.com/torrent/1719726/Zeitgeist+Final+Edition+DVDRip+x264+aac%7Beng%7D+sub%7B19+languages%7D.html
Neue Welt Ordnung (hierzu auch weitere Links unten auf der Seite):
http://www.secret.tv/artikel/Aaron_Russo_ueber_Nick_Rockefeller_801310.html
Polizeistaat (Film unten auf der Seite):
http://www.infokrieg.tv/ps3_index.html
Europäischer Haftbefehl:
http://www.hoffnung-deutschland.de/politik/archiv_news/albtraum_haft.html (wer will dann noch zur europa-wahl?)
Chemtrails:
http://www.video.google.de/videoplay?docid=-5428079559382593396
Chemtrail, Bericht:
http://www.chemtrail.de/
Chemtrails Doku, Deutschland:
http://www.youtube.com/watch?v=uOoom6y3uTo&hl=de
http://www.youtube.com/watch?v=mSOQ2cpk45c&NR=1
http://www.video.google.de/videoplay?docid=-4922019341567446215&hl=de
Ist den Leuten, die sich immer auf Carlo Schmid berufen, eigentlich bekannt, dass der Mann bis 1972 im Bundestag saß? Offenbar hielt er die Bundesrepublik für einen realen Staat. Was er 1948 sagte, spiegelte die Situation damals korrekt wider, aber 1955 fiel das Besatzungsstatut weg. Die Bundesrepublik besaß dann Souveränität über ihre eigenen Angelegenheiten, nur nicht über Deutschland als Ganzes. Zeuge: Carlo Schmid, denn der war von 1966 bis 1969 Bundesminister. Ob er wirklich so blöd war, Mitglied der Regierung eines nicht existierenden Staates zu werden? 1959 kandidierte er sogar für das Amt des Bundespräsidenten.
Tja eine gute Frage Herr Schumacher ……. klären Sie uns doch bitte auf ! Ich warte bis heute auf jemanden der uns die „Wahrheit“ offenlegt bzw erklärt ….
mfg Dirk
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil und findet auch dann und wann die Wahrheit. Aber die Mühe muss man sich schon machen.
Das oben genannte Urteil S 71 Kr 433/93 kann man sich beschaffen. Dass dort vom Gericht irgend etwas in der Art von Ungültigkeit des Einigungsvertrages festgestellt wird, ist eine glatte Lüge. Der arme Richter fasst pflichtgemäß auf vollen sechs Seiten eine Menge Geschwurbel zusammen, das mit der eigentlichen Sache überhaupt nichts zu tun hat, und sagt dann am Schluss: es liegt kein sinnvoller Antrag zur Sache vor, schon gar kein begründeter. Klage unzulässig.
Wie sollte auch ein Sozialgericht Bundesrecht für nichtig erklären? Das darf nur das Bundesverfassungsgericht, dem eine solche Sache im Zweifel vorgelegt werden müsste (einfach GG 100 (1) lesen … klar im Vorteil).
Ebenfalls kein Geheimnis ist der alte Artikel 23 GG. Man sieht sofort, dass hier kein Geltungsbereich des GG festgelegt wurde, denn Abs. 1 beginnt nicht mit „Dieses Grundgesetz gilt im Gebiete der Länder …“, sondern mit: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst (!) im Gebiete der Länder …“. Die dann folgende Liste stimmte schon 1952 nicht mehr wegen der Vereinigung dreier Länder zu Baden-Württemberg. 1957 kam das Saarland dazu. Aber niemand änderte je den Artikel, denn er beschrieb ja einfach den Zustand von 1949. Seit dem 3. Oktober 1990 ist der Beitritt noch weiterer Länder nicht mehr vorgesehen.
Einen Artikel, der den räumlichen Geltungsbereich festlegt, gab es im Grundgesetz genau so wenig wie in der Weimarer Verfassung, wie man auch durch Lesen leicht feststellen kann. Huch – gilt dann etwa immer noch die Bismarck-Verfassung? Dann wollen wir sofort unseren Kaiser wiederhaben – selbstverständlich den mit dem Bart!
Also, Spaß beiseite: irgend etwas ist oberfaul an dem ganzen Text am Beginn dieses Threads. Er besteht aus einer wirren Mischung von Tatsachen, Unsinn, Halbwahrheiten und sinnentstellenden Zitaten (besonders aus dem Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag – wer lesen kann, ist klar im Vorteil).
Zwischen Grundgesetz und Besatzungsstatut kann der Autor auch nicht unterscheiden, obwohl das ja wohl ein kleiner Unterschied ist: das letztere wurde von den Alliierten 1949 verfügt und 1955 aufgehoben, das erstere von den westdeutschen Landtagen ratifiziert, von den Alliierten genehmigt und gilt noch heute.
Dass von 1945 bis 1949 die Staatsgewalt in Deutschland von den Alliierten ausgeübt wurde, ist nun mal eine Tatsache. Beschwerden dagegen bitte an Herrn A. H. aus Braunau richten (ladungsfähige Adresse leider derzeit nicht bekannt). Damit sich das wieder änderte, mussten sie ja veranlassen, dass die Deutschen eine Verfassung bekamen. Also taten sie das.
Wer das Frankfurter Dokument Nr. 1 liest (… ist klar im Vorteil), sieht, dass die Vorgaben der Alliierten ans Grundgesetz wenig und total unstrittig waren: demokratischer, föderaler Rechtsstaat, Menschenrechte, Wiedervereinigung. Was dagegen? Wer dann auch noch die Weimarer und die Paulskirchenverfassung liest, ist klar im Vorteil, weil er sofort merkt, wo das Grundgesetz herkommt. Es ist eine überaus deutsche Verfassung.
Ach so, und bevor ich es vergesse: wo in der Weimarer Reichsverfassung steht etwas von einer gesetzgebenden Nationalversammlung im Deutschen Reich? Gesetzgebung war Sache des Reichstags. Den Text der WRV kann man sich überall beschaffen und lesen und ist dann klar im Vorteil (falls das nicht schon mal erwähnt wurde.)
Bei angedrohten Versteigerungen oder sonstigen Aufzeichnungen eines Aktenzeichen. Das Folgende Formalar einfach ausfüllen und zum zuständigen Gericht schicken. Ihr werdet es sehen, es kommt nicht zum Gerichtstermin es wird auf unbestimmte Zeit vertagt.
Ihr Name
Straße
PLZ Ort
Amtsgericht XXXX
z. Hd. XXXX
Straße
PLZ Ort
XXXX, den XX.XX.XXXX
Einspruch zum Aktenzeichen: XXXXX
Sehr geehrter Herr Hammel,
hiermit fordere ich sie auf, das Verfahren gegen mich zu beenden. Die entsprechende RECHTS-GRUNDLAGE können Sie dem beiliegenden Schreiben entnehmen, welches als Anlage anbei gelegt ist.
Ich bitte Sie sich dieses Schreiben genauestens zu lesen, da ich Sie mit den entsprechenden RECHTSFOLGEN wenn nötig persönlich in die Haftung nehmen muß.
Ich beantrage im Einzelnen:
• 1. Überprüfung des Amtsgerichtes auf Zuständigkeit
• 2. Überprüfung der darauf basierenden Entscheidungen und Handlungen
• 3. Überprüfung der Zuständigkeit aller beteiligten Personen.
Ich nehme an, daß Sie mit Ihrem weiteren Vorgehen in dieser Sache sich Gesetzeskonform verhalten wollen. Deshalb sei mir gestattet, Ihnen nahe zu legen, die nachfolgend von mir aufgeführten rechtli-chen Grundlagen genauestens zu beachten. Zu ihrer Information lege ich Ihnen von Prof. Dr. Jutta Limbach, ehemals Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes, die Kommentierung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1973 bei. Besondere AUFMERKSAMKEIT sollten die Seiten 1, 2 und 9 finden.
Sollten Sie danach, trotz Kenntniserlangung der geltenden Rechtslage, gegen geltendes Recht ver-stoßen oder es negieren, können Sie hierfür persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Gegebe-nenfalls werde ich es an die entsprechenden Stellen weiterleiten.
Orientierungssatz des Bundesverfassungsgerichtes lt. Urteil (AZ.: 2 BvF 1/73) von 1973:
Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Al-liierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor RECHTSFÄHIGKEIT, ist allerdings (N O C H) als Gesamtstaat mangels Organisation „nicht handlungsfähig“. Die BRD ist nicht „ Rechts-nachfolger des Deutschen Reiches.
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat ge-gründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Par-lamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnach-folger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitli-ches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363))
Das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116, Art. 144 und Art. 146 GG. Das ent-spricht auch der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Deutsche Reich existiert fort.
Da das Reichsverwaltungsamt nun die nötigen Verwaltungsorgane wieder hergestellt hat, ergibt sich daraus folgend, die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.
Diesbezüglich stelle ich weiter Anträge, ich beantrage festzustellen,
1. daß das gesamte Verfahren des AG XXXX von Anbeginn an rechtswidrig und somit nicht rechts-kräftig ist.
2. daß somit alle, auf der Entscheidung des AG XXXX beruhenden Handlungen und Entscheidun-gen (Rechtsanwälte, Richter, Gerichtsvollzieher, Zwangsverwalter, Rechtspfleger etc.) ebenfalls rechtswidrig und somit nicht rechtskräftig sind.
3. daß die Entscheidung des AG XXXX rechtswidrig und alle auf ihr basierenden weiteren Entschei-dungen und Handlungen ebenfalls rechtswidrig sind.
4. daß der Richter des Verfahrens sowie alle anderen Beteiligten gegen geltendes Recht (national und International) verstoßen haben.
5. daß ein solcher Verstoß nicht unter eine Verjährungsfrist fällt.
6. daß alle Beteiligten somit für diese rechtswidrigen Handlungen jederzeit zur Verantwortung gezo-gen werden können und auch werden.
7. daß die alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes weiterhin volle Rechtskraft haben und somit der Besatzungsstatus bis zum fälligen Friedensver-trag fortbesteht.
8. daß das Grundgesetz durch Streichung des Artikels 23 des GG am 17.07.1990 (Verhandlungen zu den 2+4 Verträgen in Paris) mit Wirkung vom 18.07.1990 00.00 Uhr MESZ de jure erloschen ist. Siehe hierzu auch BGBl. II Nr. 35 vom 28.09.1990 S.890 Art.4 Abs.2. Daraus resultiert folgend die Auflösung des besatzungsrechtlichen Verwaltungsgebildes BRD.
9. daß das Grundgesetz dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet, für eine bestimmte Zeit war.
10. daß somit die gesamte Rechtsordnung (Gesetze, Verordnungen, usw.) der Bundesrepublik Deutschland sowie der Länder der Bundesrepublik Deutschland, die alle auf dem Grundgesetz basieren, somit ebenfalls de jure erloschen sind.
11. daß Völkerrecht jedes ihm entgegenstehendes innerstaatliche Recht verdrängt und somit inners-taatlichem Recht vorgeht. (s. Art. 25 GG)
12. daß niemand wegen einer Handlung verurteilt werden kann, die zum Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund des nationalen oder internationalen Rechts nicht straffähig war.
13. daß jede Person sich selber verteidigen kann, oder durch einen Verteidiger ihrer Wahl vertreten lassen kann, unabhängig von anders lautenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen.
14. daß jede Person, die in ihren anerkannten Rechten und Freiheiten verletzt worden ist, das Recht hat, bei einer innerstaatlichen Instanz oder beim Internationalen Gerichtshof eine wirksame Be-schwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von einer Person begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt hat.
15. daß das Deutsche Reich nicht untergegangen ist und die Existenz des Staates Deutsches Reich völkerrechtlich und mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen (AZ.: 2BvL6/56, 2Bvf1/73 und 2BvR373/83) unwiderruflich festgestellt ist.
16. daß ich gemäß der als Anlage beigefügten Kopie meines Personalausweises des Deutschen Reiches gemäß Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG, jetzt StAG) von 1913 Staatsbürger des Staates Deutsches Reich bin.
17. daß ich somit, gemäß § 20 Abs. 2 GVG, Exterritorialität gegenüber der gesamten Rechtsord-nung der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der Gerichtsbarkeit, gegenüber der gesam-ten Rechtsordnung der Länder der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Gerichtsbar-keit, und gegenüber der gesamten Rechtsordnung des Landes XXXX, einschließlich der Ge-richtsbarkeit, besitze.
18. daß jeder, der strafbare Handlungen an mir oder gegen mich vornimmt, gemäß des Internationa-len Paktes über bürgerliche und politische Rechte, gemäß des Internationalen Paktes über wirt-schaftliche, soziale und kulturelle Rechte, gemäß der UN-Folterkonvention, gemäß der Allgemei-nen Erklärung der Menschenrechte, gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, gemäß des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und gemäß der Protokolle Nr. 4 und 7 zur Konvention zum Schutz der Men-schenrechte und Grundfreiheiten in Verbindung mit Artikel 25 des Grundgesetzes persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
19. daß daraus resultierend, jeder der strafbare Handlungen an oder gegen mich vornimmt, und jeder an der Straftat Beteiligt ist, mir ein Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von EUR 500.000,00 bzw. im Gegenwert in der dann gültigen Währung wird zahlen müssen.
Begründung:
zu 1.:
a. Das AG XXXX ist in keinem Fall berechtigt Maßnahmen oder andere Verwaltungsakte gegen meine Person zu erlassen, da ich Staatsbürger des Staates Deutschen Reich bin.
b. Auch ist diese „Behörde“ dazu nicht berechtigt, da die rechtliche Grundlage, auf die sich die Bun-desrepublik Deutschland stützt, seit dem 29.09.1990 00.00 Uhr MESZ keine rechtsverbindliche Anwendung finden kann, und eine Körperschaft öffentlichen Rechtes nicht auf Grund von Ge-wohnheitsrecht handeln darf. (vergleiche hierzu u. a. Punkt 7, 8, 9, 10, 12 und 13)
c. Somit stützte sich das AG XXXX, welches für meine Person nicht zuständig ist, auf einen Verwal-tungsakt der rechtswidrig und nicht durchsetzbar ist. Somit ist auch das Verfahren des AG XXXX und die Vorgehensweise ihrer Person als XXXX, rechtswidrig.
d. Da eine rechtliche Grundlage für Handlungen von Einrichtungen der BRD-Verwaltungsorganisation nicht mehr gegeben ist, fehlt auch die rechtliche Grundlage, auf die sich die Entscheidung des AG XXXX stützt.
e. Ich erlaube mir ebenfalls auf Art. 11 Abs. 2 (Quivis censetur innocens; nulla poena sine lege) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948) und Art. 7 der Konvention zum Schutz der Men-schenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 in der Fassung des Protokolls Nr. 11 vom 11. Mai 1994 hinzuweisen. Internationale Quelle: UNTS Bd. 213, S. 221. Daraus geht hervor, daß niemand für eine Handlung verurteilt werden kann, die zum Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund des nationalen und internationalen Rechts nicht strafbar bzw. straffähig war. Auch bekannt unter der Formel: Keine Strafe ohne Gesetz! In dieser Ausführung habe ich nun schon des Öfte-ren erwähnt, daß für die Handlungen des AG XXXX keine rechtliche Grundlage gegeben war. Al-so schlicht und einfach, es gilt kein Gesetz auf das sich die zuvor genannte Institution stützen könnte. Es gab zwar ein Gesetz, dies konnte und kann, wie schon ausführlich erläutert, aber keine rechtsverbindliche Anwendung erfahren.
f. Des Weiteren stellen diese rechtswidrigen Entscheidungen eine Diskriminierung meiner Person (politische und sonstige Anschauungen) dar! Diese Diskriminierung ist strafbar! (vergleiche hierzu u. a. Art 14 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04. No-vember 1950 in der Fassung der Neubekanntmachung BGBl. 1998 Teil II, Internationale Quelle: UNTS Bd. 213, S. 221)
zu 2.:
Da sich alle weiteren Entscheidungen und Handlungen auf die rechtswidrige Entscheidung des AG XXXX stützen, sind diese ebenfalls rechtswidrig und ohne Völkerrechtsbruch nicht durchsetzbar. (ver-gleiche hierzu u. a. Begründung zu 1.)
zu 3.:
Wie auch schon in der Begründung zu 1. und zu 2. u. a. erwähnt, stützte sich das AG XXXX auf bun-desrepublikanisches Recht. Ich habe aber bereits dargelegt, daß dieses keine rechtsverbindliche An-wendung finden kann, da der Geltungsbereich seiner Anwendbarkeit seit 29.09.1990 rechtswirksam aufgehoben ist. Schon aus diesem Grund ist die Entscheidung des AG XXXX und aller darauf basie-renden Entscheidungen rechtswidrig.
zu 4.:
Aus den von mir gemachten Angaben, läßt sich zweifellos erkennen, daß sich alle Beteiligten mehre-rer Verstöße schuldig gemacht haben. Zu nennen wäre unter anderem Rechtsbeugung im Amt, Amts-anmaßung, Amtsmißbrauch, Landes- und Hochverrat, Verstoß und Nichtachtung bzw. Unter-schlagung von bzw. gegen alliierte Anweisungen und Verfügungen, Verbrechen wider der Menschlichkeit und Verstoß gegen geltendes Völkerrecht. Dies ist nur eine kleine Aufzählung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dieser Tatbestand ergibt sich aus allen Punkten und Be-gründungen (vergleiche hierzu Punkt 1-19 und Begründung zu 1. bis Begründung zu 19.)
zu 5.:
Alle rechtswidrigen Handlungen dieser Art stellen u. a. ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar und zum Teil ist u. a. auch der Tatbestand des Landes- und Hochverrats erfüllt. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren gemäß den völkerrechtlichen Bestimmungen niemals. Auch die Tatbestände von Landes- und Hochverrats verjähren gemäß den reichsrechtlichen Bestimmungen niemals.
zu 6.:
a. Gemäß der durch die Alliierten genehmigte und geltende Reichsverfassung vom 11. August 1919, i.d.F. des Gesetzes vom 06. August 1920, erweitert um die Änderungen vom 27. November 1920, 24. März 1921, 27. Oktober 1922, 15. Dezember 1923, 22. Mai 1926, 17. Dezember 1932, 08. Mai 1985 und 19. Januar 1996 in der Neufassung der Reichsverfassung vom 19. Januar 1996, ausge-geben am 17. Januar 1997 (RGBl I 1997 S. 26) werden die Strafverfolgungsorgane des Deutschen Reiches spätestens nach der erfolgten Proklamation Berlins zu Groß-Berlin alle Völkerrechts- und Berlinstatusrechtsbrecher zur Rechenschaft ziehen. Dieses gilt unter anderem auch gemäß der derzeit geltenden Reichsverfassung für deren Helfer, die nach dem 29.09.1990 widerrechtlich Parteinahme ausgeübt haben.
•
b. Gemäß der in Verbindung der Artikel II und IV des Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin (Bundesgesetzblatt II, 1990, S. 1274) mit Rechtskraft eines fortgelten-den Urteils der Berlinkommandantur/Letter (67) 10 vom 24. Mai 1967 (NJW 1967 S. 1742), macht sich jeder der gegen die BK/L (67) 10 verstößt, oder der gegen die fort geltende “SHAEF-Gesetzgebung” verstößt, oder der gegen die fort geltenden “Viermächte – Rechte und Verantwort-lichkeiten” verstößt strafbar und muß bei einer strafrechtlichen Aburteilung mit jeder gesetzlich möglichen Strafe – siehe Artikel V der fort geltenden “SHAEF-Proklamation Nr. 1” vom 10. Sep-tember 1944 (Amtsbl. US Mil.-Reg. Deutschl. Ausg. A S.1) – rechnen.
c. Für den Fall, daß Sie irgendwelche Zweifel haben sollten, daß die SHAEF-Proklamation Nr. 1 der USA, daß das Militärregierungsgesetz Nr. 52 oder daß, die von mir angeführten, BK/O´s und BK/L´s immer noch gelten sollten, oder daß die alliierten Entscheidungen und Verfügungen etc. in und in Bezug auf Berlin auch heute noch gelten, gibt es keinen geeigneteren Zeugen als den ehemaligen US Botschafter in Berlin.
Ich benenne als Zeugen hierfür, und beantrage diesen als Zeugen zu laden:
John C. Kornblum, ehm. US-Botschaft in Berlin-Mitte
d. Wer gegen die Reichsverfassung verstößt, muß, nach der nun unmittelbar bevorstehenden Wie-derherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches, mit seiner sofortigen Verhaftung rechnen, und wird sich vor den handlungsfähig gewordenen Gerichten des Staates Deutsches Reich wegen Hochverratsverantworten müssen. Hier wird ferner auf die den Gerichten nachweislich bekannte Vorgehens- und Verfahrensweise des Deutschen Reiches verwiesen.
e. Bitte informieren Sie alle an diesem Vorgang Beteiligten über die Tatsachen der gerichtlich fest-gestellten Existenz des Deutschen Reiches, sowie über das spätere Umsetzen aller, in diesem Schreiben genannten Ankündigungen.
zu 7.:
Zu verweisen ist hier auf den Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten vom 26. Mai 1952, in dem gemäß Liste I des Protokolls über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 geänderte Fas-sung (BGBl. 1955 II S. 305), welcher nach Dokumentation der BRD Bundesrecht darstellt.
Vergleiche hierzu u. a. Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West) (Sechstes Überleitungsgesetz) vom 25. September 1990 (BGBl. 1990, Teil I, Seite 2106 ff).
Im Artikel 1 Abs. 1 dieses Vertrages wird das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beendet und im Abs. 2 der Bundesrepublik die volle Souveränität zurück gegeben.
Im Artikel 2 desselben Vertrages ist allerdings zu lesen: „… Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten sich die Drei Mächte, die bisher von Ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Ver-antwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiederverei-nigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung, vor.“
Dies bedeutet nichts anderes als, daß alles beim Alten bleibt.
Es soll an dieser Stelle noch einmal, mit allem gebotenen Respekt, darauf hingewiesen werden, daß das zuvor genannten Vertragswerk Ihre uneingeschränkte Beachtung und Anwendung finden sollte.
zu 8.:
Am 17. Juli 1990 bei den 2+4-Verhandlungen in Paris hat der UdSSR-Außenminister Eduard Sche-wardnadse dem DDR-Außenminister Oskar Fischer mitgeteilt, daß die völkerrechtlich unanerkannt gebliebene DDR per 18. Juni 1990 0,00 h aufgehört hat zu existieren. Nach diesem Zeitpunkt war keine Volkskammer mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen. Ich benenne als Zeugen hierfür, und beantrage diesen als Zeugen zu laden:
Eduard Schewardnadse und Markus Meckel
Am 17. bzw. 18. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher mitgeteilt, daß der Artikel 23 GG auf Grund des Alliierten Vorbehaltsrechtes in das GG der BRD gestrichen wird. Nach der Ratifizierung des 2+4 Ver-trages und der Bekanntmachung im BGBl. Nr.35/1990-28/9/90 vom 23.09.1990 war kein Bundestag mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen. Ich benenne als Zeugen hierfür, und beantrage diesen als Zeugen zu laden:
James Baker und Hans-Dietrich Genscher
Am 17. Juli 1990 bei den 2+4-Verhandlungen in Paris war bei beiden vorstehenden Vorgängen wei-terhin der polnische Außenminister Skubiszewski anwesend. Ich benenne als Zeugen hierfür, und beantrage diesen als Zeugen zu laden:
Herr Skubiszewski
Somit ist das Grundgesetz seit dem 23.09.1990 00:00 Uhr MESZ auf Grund des Fehlens des Artikels 23 (Geltungsbereich) nicht mehr anwendbar , also de jure erloschen. (Anmerkung: Gemäß völker-rechtlichen Bestimmungen ist ein Staat der sein Volk ohne geltende Verfassung regiert eine Diktatur. Das Grundgesetz erfüllt die Anforderungen an eine Verfassung nicht, da es z.B. nicht vom Volk ge-wählt und beschlossen worden ist, und des Weiteren auch noch de jure erloschen ist, ist keine Verfas-sung! Somit ist die BRD eine Politdiktatur!)
zu 9.:
Ich verweise auf Artikel 43 der Hager Landkriegsordnung (Ordnung und Gebräuche des Landkrieges) vom 18. Oktober 1907, welcher, wie Ihnen zweifellos bekannt sein dürfte, ein völkerrechtlicher Vertrag ist. Danach ist ein Grundgesetz dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine von Volk gewählte Verfassung. Deshalb auch die alliierten Vorbehaltsrechte im Bezug auf das GG, da die alliierten das Grundgesetz eingeführt haben.
Es wird allgemein die Auffassung vertreten, daß der Parlamentarische Rat das Grundgesetz erarbeitet und beschlossen hat. Dies ist nur zum Teil richtig. Der Parlamentarische Rat wurde von den Alliierten eingesetzt. Er hatte nur die Aufgabe ein Grundgesetzentwurf zu erarbeiten. Dem Parlamentarischen Rat wurde in den so genannten Frankfurter Dokumenten mitgeteilt, welche Anforderungen das GG Ihrer Meinung nach erfüllen muß. Des Weiteren oblag die endgültige Genehmigung des Grundgeset-zes – siehe auch das Genehmigungsschreiben der alliierten Militärgouverneure zum Grund gesetz vom 12. Mai 1949 – ausschließlich den Alliierten. Diese kurze Ausführung soll belegen, daß das Grundgesetz keine „Entwicklung“ der BRD ist, sondern von den Alliierten erarbeitet und beschlossen wurde, da sie gemäß des Art. 43 HLKO dazu verpflichtet gewesen sind. Somit haben die Alliierten auch Sonderrechte im Bezug auf das Grundgesetz. (Anmerkung: Daß das GG keine Verfassung ist, ergibt sich schon alleine aus dem Umstand, daß es nicht vom Volke gewählt und beschlossen wurde, und ausdrücklich in seinem Art. 146 eine noch zu schaffende Verfassung fordert.)
zu 10.:
Da alle Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen usw. der BRD auf dem Grundgesetz basieren, sind diese ebenfalls durch die Streichung des Artikel 23 GG nicht mehr Anwendbar, also de jure erloschen. Dies gilt neben der Bundesrepublik Deutschland auch für die Länder der Bundesrepublik Deutschland.
zu 11.:
Gemäß Artikel 25 GG ist Völkerrecht Bestandteil des Bundesrechtes und geht dem Bundesrecht vor. Das Völkerrecht erzeugt Rechte und Pflichten für alle Bewohner des Bundesgebietes.
Zu diesem Grundgesetzartikel hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. BverfGE 23, 309(363)) ent-schieden: „Artikel 25 GG bewirkt, daß die allgemeinen Völkerrechtsregeln ohne ein Transforma-tionsgesetz, also unmittelbar, Eingang in die deutsche Rechtsordnung finden und dem inners-taatlichen Recht vorgehen.“
In einem weiteren Bundesverfassungsgerichtsbeschluß (vgl. BVerfGE 23, 288(316)) heißt es ferner: „Der Sinn der unmittelbaren Geltung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts liegt darin, kol-lidierendes innerstaatliches Recht zu verdrängen oder seine völkerrechtskonforme Anwendung zu bewirken“.
zu 12.:
Vergleiche hierzu u. a. Art. 11 Abs. 2 (Quivis censetur innocens; nulla poena sine lege) der Allgemei-nen Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 (III) der Generalversammlung der Vereinten Na-tionen vom 10. Dezember 1948) und Art. 7 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 in der Fassung des Protokolls Nr. 11 vom 11. Mai 1994. Inter-nationale Quelle: UNTS Bd. 213, S. 221
zu 13.:
Vergleiche hierzu Art. 6 Abs. 3 Buchstabe c der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 in der Fassung des Protokolls Nr. 11 vom 11. Mai 1994. Inter-nationale Quelle: UNTS Bd. 213, S. 221. Vergleiche weiterhin hierzu Artikel 14 Abs. 3, Buchstabe d des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (BGBl. 1973, Teil II, S. 1534).
zu 14.:
Vergleiche hierzu Art. 13 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 in der Fassung des Protokolls Nr. 11 vom 11. Mai 1994. Internationale Quelle: UNTS Bd. 213, S. 221. Vergleiche weiterhin hierzu Artikel 2 Abs. 3, Buchstabe a des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (BGBl. 1973, Teil II, S. 1534).
zu 15 bis 17.:
Anmerkung: Die Bezeichnung „deutsch“ bei meiner Staatsangehörigkeit ist falsch. Deutsch ist die Sprache, die ich spreche. Das Substantiv „Staatsangehörigkeit“ verlangt ja schon von der Begrifflich-keit her nach der Nennung des Staatesnamen, dessen Angehöriger ich bin. Ich kenne aber keinen Staat der sich „deutsch“ nennt. Kennen Sie einen solchen, so erbitte ich Ihre Nachricht.
Die deutsche Volkszugehörigkeit kann man – entgegen der landläufig falschen Auffassung – nicht auf Grund der Aushändigung eines Personalausweises der sich selbst aufgelösten Deutschen Demokrati-schen Republik oder der de jure erloschenen Bundesrepublik Deutschland erhalten.
Gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 21. Oktober 1987 zu 2 BvR 373/83 (BverfGE, Bd. 77, S. 137 ff.) ist man Deutscher ausschließlich und nur auf Basis des Reichs- und Staatsangehörigkeitsge-setz (RuStAG, jetzt StAG) von 1913 bzw. kann man auch nur auf dieser Rechtsgrundlage Deutscher Staatsangehöriger werden. Das RuStAG ist ein Gesetz des Staates Deutsches Reich, es regelt nur die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich, die vermeintlichen „Staatsangehörigkeiten“ der DDR und BRD kennt das Gesetz nicht.
Meine Staatsangehörigkeit lautet: Deutsches Reich!
Ich erlaube mir auf das Europäische Übereinkommen über Staatsangehörigkeiten hinzuweisen. Dieses Gesetz ist, nach mir bekannten Informationen am 01.03.2000 in Kraft getreten. Mir ist es leider nicht möglich eine Quelle anzugeben, da die BRD, trotz einer geleisteten Unterschrift und trotz der Ratifizierung dieses Übereinkommens, meines Wissens nach, dieses Gesetz noch nicht im BGBl. ver-öffentlicht hat.
a. Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist durch die Bundesverfassungsgerichtsurteile 2 BvL 6/56, 2 BvF 1/73 und 2 BvR 373/83 festgestellt. Eine Auflistung des Textes der genannten Urteile scheint mir nicht erforderlich, da es sich hierbei um mehrere Seiten handelt, und man beim Bun-desverfassungsgerichtsurteile diese Urteile auf Grund der angegebenen Aktenzeichen einsehen bzw. nachschlagen kann. Sollten sie eine ausführliche Darlegung wünschen oder die entspre-chenden Urteile nicht zur Hand haben, teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit und ich werde Ihnen die gewünschten Unterlagen zukommen lassen.
b. Daß ich Staatsbürger des Deutschen Reiches bin ergibt sich einerseits aus meinem Reichsperso-nalausweis der vom Reichsverwaltungsamt ausgestellt wurde, und Andererseits ergibt sich dies aus dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStG).
c.: Der Sachverhalt der Exterritorialität begründet sich aus dem genannten § 20 des GVG. Zum Be-weisen meiner Aussage verweise ich in sofern auf das GVG (BGBl. 1975, Teil I, S. 1077).
zu 18.:
Vergleiche hierzu Artikel 5 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (BGBl. 1973, Teil II, S. 1534), Artikel 5 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 (BGBl. 1973, Teil II, S. 1569), Artikel 2 der UN-Folterkonvention (BGBl. 1990, Teil II, S. 246, Artikel 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948) Internationale Quelle: GAOR 3rd Sess., Resolutions part I, S. 71, Deutsche Übersetzung in Sartorius II, Nr. 19, Artikel 17 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 in der Fassung des Protokolls Nr. 11 vom 11. Mai 1994. Internationale Quelle: UNTS Bd. 213, S. 221, gemäß des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und gemäß der Protokolle Nr. 4 und 7 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Verbindung mit Artikel 25 des Grundgesetzes persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
zu 19.:
a. Gemäß dem Urteil S 56 Ar 239/92 des Sozialgericht Berlin vom 19. Mai 1992 und dem Urteil L 14 Ar 50/92 des Landessozialgericht Berlin vom 08. Juni 1993 habe ich einen Anspruch auf Entschä-digung und zwar wie durch die beiden vorstehend genannten Urteile endgültig und unanfechtbar festgestellt, und im Nachgang durch die Alliierten wörtlich als auch der Höhe nach genehmigt, verzinst mit Zinsen in Höhe von 4% pro MONAT. Der § 288 BGB in der geltenden Fassung vom 22. Mai 1949, als auch in der derzeit praktizierten Fassung der völkerrechtlich und auch nach dem bundesdeutschen Eigenverständnis de jure erloschenen Bundesrepublik Deutschland wurde so-wohl von den Gerichten als auch von den Alliierten nicht angewendet und der Prozentsatz des Verzuges auf 4% monatlich festgelegt. Für den Fall, daß an oder bei mir irgendwelche Handlun-gen vorgenommen werden, werde ich jeden an der Straftat beteiligten persönlich zur Rechen-schaft ziehen und bei der (Rück-)Erstattung durch Sie persönlich auch diese hohe Verzinsung, diese wäre ebenfalls durch die entsprechenden Straftäter persönlich zu tragen, berücksichtigen.
b. Für den Fall, daß sie dennoch nach dieser erfolgten Aufklärung zur Sachlage, Berlinstatusrechts-bruch, Völkerrechtsbruch und andere Straftatbestände ausüben, wird auf Grund der Ruinierung meines Leumundes und des Rufmordes mir gegenüber, und zur Heilung meiner durch das Verhalten aller am Rechtsbruch beteiligten Personen erlittenen psychischen Schäden ein Schadenersatz von EUR 500.000,00 (oder im Gegenwert der dann geltenden Währung) pro beteiligten Straftäter fällig. Die Höhe des Schadenersatzes der gemeinschaftlichen Handlungen, die – so wird unterstellt – nur aus niederträchtigen Gründen, um die Arbeit zur Wiederherstellung des Deutschen Reiches zu behindern und zu blockieren, und auf Grund der Schwere der Tat, völkerrechts- und berlinstatuswidrig die Per-sonen zu schädigen, die noch einen Friedensvertrag für Deutschland (Hinweis: die Bundesrepublik Deutschland wird keinen Friedensvertrag schließen können, nur der Staat Deutsches Reich) mit allen Siegermächten des Zweiten Weltkrieges aushandeln wollen, können und müssen, ist diese Scha-densersatzforderung angemessen und findet überdies die voll inhaltlich bestätigte Zustimmung der Alliierten.
Ich hoffe, daß Sie die von mir aufgeführten rechtlichen Grundlagen genauestens beachten und dies bei Ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen.
Sollten Sie nicht mit allen Gesetzestexten ausgestattet sein, stelle ich Ihnen gerne Kopien und Auszü-ge davon nach vorheriger schriftlicher Anfrage zur Verfügung. In jedem Fall sind Sie persönlich ver-pflichtet, sich die entsprechenden Grundlagen für eine korrekte Entscheidung Ihres Handelns zu be-sorgen, im Zweifelsfall haben Sie oder Ihre Behörde Auskunft bei dem US State Department in Deutschland einzuholen. Auskunft erteilt Ihnen auch das Reichsverwaltungsamt in Magdeburg.
Bitte informieren Sie alle an diesem, im Betreff genannten Vorgang, Beteiligten über die Tatsachen der gerichtlich festgestellten Existenz des Deutschen Reiches, und daß Sie auf Grund dieser rechtlichen Grundlage nicht berechtigt sind, meine Immobilie zu versteigern.
Sollten sie meinen Anträgen nicht nachkommen wollen, erwarte ich von Ihnen unter Beweisantritt, die von mir gemachten Aussagen zu widerlegen oder, was rein rechtlich richtig wäre, zu bestätigen. Eine bloße Aussage, daß das von mir vorgebrachte Entlastungsmaterial falsch ist, oder wie ich auch schon erfahren mußte offensichtlich Schwachsinnig sei, ohne eine Begründung hierfür (gesetzlicher Beweis) abzugeben, genügt den Anforderungen des genannten Artikel 6 Abs. 2 des Vertragswerkes nicht und würde bedeuten, daß die dann getroffene rechtswidrige Entscheidung nach den völkerrech-tlichen Bestimmungen keine Rechtskraft erlangt, und somit rechtswidrig ist.
Um Empfangsbestätigung dieses Schreibens unter Nummer- und Datumsangabe wird gebeten.
Hochachtungsvoll
Anlage:
Kommentierung des BVG-Urteils: 1 BvR 1/73 von Frau Prof. Dr. Jutta Limbach
Auszug aus dem Einigungsvertrag (BGBl. II vom 28.09.1990)
Das folgende Ausdrucken und hinter die Autoscheiben legen (am besten auch verteilen). es gibt kein Gestz mehr um Ordnungswidrigkeiten bestrafen zu können. Das ist keine Aufforderung um in Zukunft falsch zu Parken. Passiert es denoch mal, bestraft werden darf es nicht mehr. Das betrifft übrigens jegliche Ordnungswidrigkeit.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz
(OWiG) wurde vom Bundestag der
BRD GmbH exakt am 11.10.2007
zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen,
weil an jenem Tag das
Einführungsgesetz für das OWiG
rückwirkend aufgehoben wurde. Damit
existiert seit der Bekanntgabe
im Bundesanzeiger am 29.11.2007
für sämtliche Ordnungswidrigkeiten
keine rechtliche Grundlage.
Logischerweise existieren somit rein
rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten
in der Bundesrepublik Deutschland
GmbH mehr.
Da Deutschland nach wie vor militärisch
besetztes Gebiet ist und den
SHAEF-Gesetzen der Siegermacht
USA unterliegt, wird die Erhebung von
Buß- und Verwarnungsgeldern formaljuristisch
als Plünderung eingestuft.
Im Völkerrecht wird dieses Verbrechen
mit der Todesstrafe geahndet, weswegen
die Vorstandsvorsitzende der Bundesrepublik
Deutschland GmbH,
Angela Merkel, mit dafür Sorge trug,
die rückwirkende Aufhebung von
OWiG herbeizuführen. Auf die gleiche
Art und dem gleichen Grund wurden
bereits im April 2006 die Strafprozeßordnung
(StPO), die Zivilprozeßordnung
(ZPO) und das
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gelöscht,
indem das Einführungsgesetz
aufgehoben wurde. Rechtswirksam
wurde das Ganze am 25.04.2006 mit
der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt.
Und wieder wurden diese Gesetzeswerke
rückwirkend aufgehoben.
Aber es geschah im selben Schritt
noch mehr, der § 5 von ZPO, StPO
und GVG ist weggefallen. In dem
stand der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke,
und jetzt wird es ganz
einfach, sogar für absolute Laien:
Ein Gesetz,
das nirgendwo gilt,
gilt gar nicht.
Folglich gibt es und vor allem gab es
damit rein juristisch in der BRD weder
einen Anklagegrund, ein Strafmaß,
noch ein Gericht, einen Richter oder
gar einen Gerichtsvollzieher. Wie gesagt,
alles rückwirkend, damit sich
rechtlich Beschmutzte nachträglich
und vorsorglich reinwaschen können.
Offenbar wollten Frau Merkel und ihre
Mittäter der Gefahr einer Verurteilung
zum Tode wegen Plünderung den
Nährboden entziehen.
Eigentlich sollte Ihnen nur recht sein,
was diesen Herrschaften billig ist.
Im übrigen empfehle ich Ihnen, den
§ 5 des OWiG zu lesen, der den räumlichen
Geltungsbereich regelt.
Zitat: „Wenn das Gesetz nichts anderes
bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten
geahndet werden, die im
räumlichen Geltungsbereich dieses
Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereiches
auf einem Schiff oder
in einem Luftfahrzeug begangen werden,
das berechtigt ist, die Bundesflagge
oder das Staatszugehörigkeitszeichen
der Bundesrepublik Deutschland
zu führen.”
Ein Gesetz, das nicht hinreichend bestimmt
ist, verliert gemäß Urteil des
Bundesverfassungsgerichts seine
Rechtskraft. Somit können Tatbestände
nach OWiG-Recht nur auf Schiffen
und Flugzeugen gelten.
Bitte prüfen Sie Ihren rechtlichen
Kenntnisstand und passen diesen bei
Erkenntnis den Gegebenheiten an.
Bundesrepublik Deutschland
Finanzagentur GmbH
Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur
GmbH ist ein privates Unternehmen
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Finanzen und erbringt
Dienstleistungen bei der Haushalts- und
Kassenfinanzierung der Bundesrepublik
Deutschland und ihrer Sondervermögen
an den Finanzmärkten.
Wozu braucht die BRD zur Finanzierung
ihres Haushaltes eine GmbH, eine Gesellschaft
mit beschränkter Haftung ?
Kann sich die Regierung mit Bundesministerium
der Finanzen nicht mehr selbst
um ihren Staatshaushalt kümmern !!
http://www.deutsche-finanzagentur.de/
Veröffentlichungen > Schuldenstand
Im Teil Bundeshaushalt, Abschnitt III, sonstige
Schulden heißt es unter Punkt 1:
“ Zinsfreie Schuldverschreibung nach
Militärregierungsgesetz Nr. 67. “
Dieser Posten wird am 30.09.2007 mit
279,8 Millionen Euro beziffert.
Somit hat die Bundesrepublik Deutschland
wohl gerade selbst den Beweis
geliefert, dass die
Militärregierungsgesetze ( SHAEF )
auch nach 63 Jahren noch in Kraft sind,
und wir immer noch dem Besatzungsrecht
der Alliierten unterliegen !!!
Umsatzsteuergesetz von 1999
seit 2002 nichtig
Ein Verstoß gegen das Zitiergebot ( Art.
19 I 2 GG ) führt zur Nichtigkeit des
Gesetzes.
Bis heute haben weder die BRD GmbH
noch die BRD Finanzagentur GmbH hier
gehandelt, obwohl es die ‘hauseigenen
Kommentatoren des Umsatzsteuergesetzes’
längst in ihren Kommentaren verbreitet
haben. Sie warnen ausdrücklich vor
der Anwendung, schreiben es sei verfassungswidrig,
aber der Zustand hält bis
heute an.
Hokus Pokus
aus der BRD wird eine GmbH
Das
Ordnungswidrigkeitengesetz
OWiG
ist vom Bundestag
mit Wirkung
vom 25.11.2007
aufgehoben worden
! ! !
Hallo Herr Schalbe ,
sehr interessant ! Danke für die weiteren Informationen diesbezüglich. Sollte der Name im ersten Kommentar Ihrerseits der „Hammel“ lautet wirklich ersichtlich sein oder soll ich das nachträglich schwärzen ?
Im übrigen wirklich sehr interessant das Anschreiben !
Wäre es vielleicht Möglich dieses Kommentar bzw das Anschreiben auch hier und im Partnernetzwerk zu veröffentlichen ?
mfg Dirk
Das ist wirklich absolut albern.
Man kann sich nicht auf das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht und auf von der Bundesrepublik abgeschlossene Verträge berufen, wenn man zugleich die Existenz dieses Staates leugnet.
Und man kann nicht behaupten, der Bundestag habe 2007 ein Gesetz abgeschafft, wenn es den angeblich seit 1990 gar nicht mehr gab.
Und wie hieß doch gleich der Außenminister der DDR im Juli 1990? Der richtige Name steht im Text, aber Oskar Fischer war es nicht. Joschka Fischer auch nicht. Welch schöner Beweis für Quellenstudium und Geschichtskenntnis des Verfassers.
Bei der Gelegenheit könnte er ja auch mal ermitteln, seit wann Frau Limbach Richterin am Bundesverfassungsgericht war. Das läuft aufs Gleiche hinaus: Er hat den Urteilstext nicht mal flüchtig gelesen, denn die Namen der Richter stehen am Anfang und am Schluss.
Es haben schon Leute versucht, sich mit solchen „Argumenten“ aus einem Verfahren heauszureden. Das beste, was ihnen passieren konnte, war, dass der Richter das höflich nicht zur Kenntnis nahm. Aber auch nicht alle Richter sind höflich.
Das mit dem Blatt hinter der Scheibe dagegen ist wirlich eine gute Idee. Die Politessen und die Leute vom Ordnungsamt haben ja sonst nicht viel zu lachen. Man muss nur aufpassen, das ganze Geschwurbel auch auf eine einzige Seite zu kriegen.
Wer sich auf so etwas einlässt, der verdient wirklich nichts Besseres. Mein Rat: nicht falsch parken und nicht zu schnell fahren. Ist einfacher und billiger.
@Gehard Schumacher:
Sie schrieben…
„Dass von 1945 bis 1949 die Staatsgewalt in Deutschland von den Alliierten ausgeübt wurde, ist nun mal eine Tatsache. Beschwerden dagegen bitte an Herrn A. H. aus Braunau richten (ladungsfähige Adresse leider derzeit nicht bekannt). Damit sich das wieder änderte, mussten sie ja veranlassen, dass die Deutschen eine Verfassung bekamen. Also taten sie das.“
Ok…sie haben es veranlasst, aber wir haben keine Verfassung sondern nur ein GG.
Erklärung dafür?
@Frank Zeidler
Was heißt hier „nur“? Die Niederländer haben auch nur ein Grundgesetz. Die Dänen auch nur. Die Letten auch nur. Die Esten auch nur. Die Schweden haben davon sogar nur mehrere. Der Vatikan auch nur. Eine ganze Reihe deutscher Länder hatten oder haben nur Verfassungen, die als „Grundgesetz“ bezeichnet wurden oder werden. Wenn der Souverän diesen Namen schön findet, wer will ihm das verwehren? Man könnte das Ding auch „Staatskochbuch“ nennen, wenn man wollte. Es steckt immer das Gleiche drin.
Dass die Alliierten das Grundgesetz als die „Verfassung“ ansahen, die sie im Frankfurter Dokument Nr. 1 gefordert hatten, ergibt sich aus dem Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure für den Entwurf des Grundgesetzes, auf dessen Grundlage dieser zur Ratifkation an die Landtage überwiesen wurde.
wir haben keine verfassung kein staat,also gehört mir alles.bitte strammstehn
Du hast Recht. Namen sind Schall und Rauch.
DU selber schreibst aber, dass die Alliierten unsere „Verfassung“ ansahen und das in einem Schreiben festhalten. Deswegen heißt es ja auch GG FÜR die BRD und nicht GG DER BRD. Desweiteren gab es nie eine Volksabstimmung als die Mauer viel. Man hätte das doch mal zum Anlass nehmen können. Das Volk hätte ein Gefühl des „Willkommen zuhause“ gehabt und man wäre wieder ein souveräner Statt. Was ist mit GG §146? Was war los? Keine Zeit gehabt?
Und was ist mit der Tatsache, dass wir immer noch Millitärregierungsgesetze haben? Warum konnte damals die UdSSR Honecker aus dem Land schaffen, wenn wir so Souverän sind? Ich bin kein Verfechter irgendeiner politischen Orientierung. Ich bin nur gegen Volksverdummung. Geld regiert die Welt und Dummheit lacht. Würden sie das Heft aus der Hand geben, wenn sie einen Statt im Griff hätten? Sicherlich nicht, denn das Motto heißt Macht. Keine Ahnung, was wir zur Zeit sind. Auf alle Fälle kein souveräner Staat! Bestimmt werden wir von anderen.
Die gesamte Militärgesetzgebung ist als solche 1955 außer Kraft getreten, zumindest in der damaligen Bundesrepublik. Die Vorschriften galten weiter, waren jetzt aber deutsches Recht und konnten vom deutschen Gesetzgeber nach Belieben geändert, aufgehoben oder belassen werden. Das stand im Überleitungsvertrag. In der 2. Hälfte der 50er Jahre gab es mehrere große Aktionen zur Aufhebung der alten Vorschriften.
Die letzten wurden 2007 aufgehoben. Das einzige noch geltende Gesetz aus der Besatzungszeit (aber eben seit 1955 deutsches Recht) ist eine Regelung zur Schlichtung von Tarifkonflikten in bestimmten Bereichen. Das ist der allerletzte Mohikaner.
Das mit Honecker hat man den Sowjets damals wirklich recht übel genommen, aber man konnte ihnen nicht so recht an den Wagen fahren, weil der Abzug der Truppen noch im Gange war und bestimmte Rechte noch galten. Immerhin haben sie ihn ja später zurückgeschickt, und er wurde hier vor Gericht gestellt.
Kein Staat dieser Welt ist absolut souverän. Jeder hat Pflichten gegen die anderen, festgelegt in zwei- oder mehrseitigen Verträgen, ausgenommen vielleicht Nordkorea (die haben auch welche, kümmern sich aber einen Kehricht darum). In den Augen mancher unserer Nachbarn ist Deutschland schon wieder viel zu souverän.
also wenn man der Einfachheit halber davon aus geht das vom GG her ein zwingendes Zitiergebot besteht ,dann muß man auch davon ausgehen das der Einigungsvertrag von 1990 die Regelungen der beiden deutschen Staaten der ehemaligen BRD und der ehemaligen DDR beinhaltet und gleichermaßen besteht,wobei der 2+4 Vertrag zur Vorlage der Alliierten diente.
Warum:
im Einigungsvertrag ist der Art.23 GG gestrichen wurden.Art.146 hinzugefügt.
Im 2+4 Vertrag den die Allierten lediglich zur Kenntnis genommen haben erscheint plötzlich der Art.23 GG mit einem (2) Abs.
Also, die Konsequenz ist , der Einigungsvertrag ist zweitrangig und trägt demzufolge privatrechtlichen Charakter zwischen den beiden Vertretern der deutschen Staaten.
Daraus folgt die Logik,dass der Art.23 in seiner Ursprungsform ( da ja Art.164 nicht verwirklicht ) noch gegenüber den Allierten vorhanden ist.
Quelle documentenarchiv
Im übrigen sollten wir das GG in seiner ursprünglichen Form als Verfassung übernehmen wenn es dann mal soweit ist. Ich glaube das es keine bessere Verfassung geben wird und geben kann.
Im Bezug auf den Rechtstillstand der Justiz kann man eigentlich nur davon ausgehen das zum 24. April 2006 sämtliche durch das erste Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium der Justiz vom 21. April 2006 ,veröffentlicht im Bgbl 866 Teil 1 , Nr 18 im Artikel 14 zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz lautet es :der § 1 aufgehoben
§ 1 hatte folgenden Inhalt
Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt im ganzen Umfange des Reichs an einem durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths festzusetzenden Tage, spätestens am 1. Oktober 1879, gleichzeitig mit der im §. 2 des Einführungsgesetzes der Civilprozeßordnung vorgesehenen Gebührenordnung in Kraft.
Mit der Streichung des §1 tritt hier also nix in Kraft
in soweit sollte es nachzuvollziehen sein.
alle in der Hierachie nachfolgenden Gesetze bis hinunter zur AO sind demzufolge auch ausgesetzt
Das einzige was noch geltendes Recht darstellt ist das Kontrollratgesetz 35 und eventuell das BGB.
Das das BGB noch gelten soll lässt sich daran erkennen das die neuen AGB`s der Banken sich auf deutsches Recht beziehen.,aber das ist ein anderes Thema.
Die Ausführungen bezüglich der Verträge und der Artikel 23 und 146 sind nicht nachvollziehbar.
Artikel 146 wurde nicht eingefügt, sondern geändert. Artikel 23 wurde von Bundestag und Bundesrat völlig gestrichen, nicht nur wegen des 2+4-Vertrags, sondern auch weil er seinen Zweck erfüllt und damit verloren hatte.
Der 2+4-Vertrag (von den vier Alliierten und den beiden deutschen Staaten unterzeichnet, von den vier Alliierten und dem vereinigten Deutschland ratifiziert) regelte den völkerrechtlichen Rahmen der ganzen Sache. Der Einigungsvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten regelte auf dieser Grundlage die rechtlichen Einzelheiten. Natürlich gibt es da einen Zusammenhang. Im Übrigen schließen Staaten keine privatrechtlichen Abmachungen.
Die Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes hebt keineswegs die Rechtsfolgen auf, die durch die Anwendung des Gesetzes während seiner Gültigkeit entstanden sind. Sie bedeutet nur, dass die Rechtslage für die Zukunft anders ist. Wenn in fünf Jahren die StVO geändert und die allgemeine Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften auf 30 km/h gesenkt wird, verhalte ich mich dennoch korrekt, wenn ich heute schneller als 30, aber nicht schneller als 50 fahre.
Da die Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 vollzogen wurde, war es schon lange entbehrlich, sein Inkrafttreten gleichzeitig im gesamten damaligen Reich festzulegen. Das war die eigentliche Aussage des Artikels – nicht, dass das Gesetz überhaupt in Kraft trat (das tat es durch Beschluss des Reichstags, Unterschrift des Kaisers und Verkündung im ordentlichen Verfahren), sondern dass es im gesamten Reich gleichzeitig in Kraft trat. Wegen der recht uneinheitlichen Struktur des Bismarck-Reichs war diese Festlegung durchaus angebracht. Immerhin hat Hamburg z. B. noch bis 1880 nicht bei der Zollunion mitgemacht.
Das Gesetz selbst ist natürlich davon völlig unberührt. Ein Gesetz braucht grundsätzlich überhaupt kein Einführungsgesetz. So etwas hat man nur, wenn es größere Änderungen des bestehenden Rechts mit sich bringt oder andere Übergangsregelungen erforderlich sind.
Die AO hängt sowieso nicht am GVG.
Es gibt ein Bereinigungsgesetz von 2006 für den Bereich des Bundesinnenministeriums, in dem z. B. die Gesetze für die Neuregelung der Beamtenbesoldung zurück bis 1965 aufgehoben wurden. Kriegten die Beamten 2006 also wieder die Besoldung von 1965? In DM statt €? Alle Erhöhungen seitdem wurden zurückgezahlt? Bundesbeamte in der ehemaligen DDR kriegen gar nichts mehr, weil es 1965 keine gab? Alles je bekommene Geld müssen sie zurückgeben? Darauf liefe es nach der Logik der Behauptung hinaus. In Wirklichkeit sind die ganzen Anpassungen der Besoldung durchgeführt worden, und damit sind die gesetzlichen Regelungen dafür überflüssig geworden. Ähnlich ist es beim GVGEG.
Viele unserer Gesetze stammen ursprünglich aus der Zeit vor 1949. Sie sind nach Artikel 123 GG übernommen worden. Selbst die Straßenverkehrsordnung in der heutigen Form gab es erstmals 1934! StGB, StPO, ZPO, BGB, GVG und viele andere wichtige Gesetze stammen ursprünglich aus der Kaiserzeit. Natürlich sind sie vielfach novelliert worden und sehen heute ein wenig anders aus als damals.
zunächst danke ich Ihnen für die Antwort.
Sie haben natürlich völlig Recht: Art. 146 GG ist geändert wurden,sondern hinzugefügt wurde Art. 143 GG.
Im Bezug auf das GG und dem 2+4 Vertrag muss also die Legitimation bzw die Grundlage des Gesetzgebers zu dem Zeitpunkt (1990) nicht gesucht werden, vielmehr wird es nötig sein nach Kriegsende mit der suche zu beginnen.
Das heisst, bei den vielfältigen Aussagen geht es darum es einfach verstehen und nachzuvollziehen zu können.
…tritt in Kraft“ ist eine eindeutige Aussage, nämlich was,wann und wo.
….. wird aufgehoben“ ist ebenfalls eine eindeutige Aussage,nämlich was und ab wann.Das lässt sich nicht umdeuten.
Insofern teile ich Ihre Ausführung zum aufgehobenen EGGVG nicht, weil, das Inkrafttreten eines Gesetzes lediglich den betrifft für den die eingeführten Gesetze gelten sollen,gerade deshalb wurde auch ein Geltungsbereich definiert nämlich im ganzen Umfang des Reiches an einem bestimmten Tag.Hamburg gehörte halt vorher und an diesem bestimmten Tag nicht dazu.
Sicherlich muß der Gesetzgeber den Geltungsbereich des eingeführten Gesetzes definieren,ebenfalls ist auch ein Einführungsgesetz nicht Eigenständig sondern im Kontext mit dem Gesetz das es „Einführen“ soll oder will zu sehen,anders gehts nicht ( EGGVG,EGZPO,EGStGB usw)
Insofern wird auch die Gesetzesgrundlage dem Gesetz entzogen dessen Einführungsgesetz aufgehoben wird,nämlich der Geltungsbereich ( hier- im ganzen Umfang des Reiches).
Nein, die klare Ansage …..tritt im ganzen Reich in Kraft ,ist eindeutig,wäre das nicht der Fall und anders gemeint wäre eine Aufhebung der Einführungsgesetze nach Inkrafttreten der jeweiligen Gesetze vom Gesetzgeber bestimmt wurden.Aber das war offensichtlich nicht beabsichtigt, beabsichtigt wurde bestimmt auch nicht das nachfolgende Generationen da hinein interpretieren.
Die AO hängt sowieso nicht am GVG. Das habe ich zwar nicht behauptet, ist aber richtig.
Alles je bekommene Geld müssen sie zurückgeben?Kriegten die Beamten 2006 also wieder die Besoldung von 1965? In DM statt €?
Ich denke das ist Polemik und nicht Logik, diese Beispiele sind untauglich gewinnen aber tatsächlich wieder an Bedeutung in Art.123 GG——“bleiben, wenn sie nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gültig sind und fortgelten, unter Vorbehalt aller Rechte und Einwendungen der Beteiligten in Kraft“.Ich denke das betrifft auch die Gehaltzahlungen der Personengruppe, aber nicht in der Größenordnung wie Sie beschrieben.
Hallo, wei,
im Prinzip ist ein Einführungsgesetz gar nicht erforderlich, damit ein Gesetz rechtskräftig wird. Man macht es nur, wenn mit dem neuen Gesetz umfangreiche Übergangsregelungen verbunden sind. Die weitaus meisten Gesetze kommen ohne aus. Bei großen und grundlegenden Gesetzen wie etwa BGB, GVG, StGB, OWiG usw. war es aber erforderlich.
Wenn die Einführung vollzogen ist und alle im Einführungsgesetz geforderten Dinge getan sind, kann dieses wegfallen. So ist es beim EG für das OWiG geschehen. Das OWiG gilt natürlich nach wie vor; es wurde vom Bundestag beschlossen, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und nie aufgehoben. Also gilt es.
Was die Rechtsfolgen einer Gesetzesaufhebung betrifft, so empfehle ich die Lektüre der Bundestagsdrucksache 16/5051 (Entwurf des 2. Bereinigungsgesetzes für den Bereich des Bundesjustizministeriums mit Begründung), besonders ab S. 23. Kurz gesagt steht da: das Gesetz gilt, so lange es gilt. Gesetzmäßiges Handeln nach diesem Gesetz wird nicht nachträglich ungesetzlich, schon gar nicht unwirksam, wenn das Gesetz außer Kraft tritt. Dann ist das Gesetz nur für die Zukunft nicht mehr wirksam.
Die Aufhebung eines Gesetzes hebt seine Rechtsfolgen aus der Zeit seiner Gültigkeit nicht auf. Der Bund hat heute noch Schulden an die Bundesbank aus der Zeit der Währungsreform, die ja auf der Grundlage von Gesetzen der Besatzungsmächte geschah. Deren Gesetze gelten schon lange nicht mehr, selbst die DM gibt es nicht mehr, aber die Schulden lösen sich nicht in Luft auf. Oder stellen Sie sich vor, das Außerkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes 1945 hätte alle seine rechtlichen und materiellen Folgen aufgehoben … da wäre Deutschland und dem Rest Europas aber viel erspart geblieben. Leider funktioniert das nicht so einfach. Wenn es anders wäre, würden die Bundesbeamten wirklich wieder das Geld von 1965 bekommen, und selbst das nur in den alten Ländern. (Das wäre zwar nicht vernünftig, aber gemäß Ihrer Behauptung absolut logisch.)
Natürlich braucht ein Gesetz einen Geltungsbereich. Aber wenn Sie mal auf bundesrecht.juris.de stöbern, werden sie feststellen, dass der räumliche fast nie erwähnt wird, nur der sachliche. Das liegt am „Gebietsgrundsatz“: ein Gesetz gilt da, wo der Gesetzgeber etwas zu sagen hat. Also gelten vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesgebiet, vom niedersächsischen Landtag beschlossene Gesetze in Niedersachsen usw. Explizit muss man das nur regeln, wenn etwa ein Bundesgesetz nicht im gesamten Bundesgebiet gelten soll (z. B. nur in den neuen Ländern oder überall sonst, aber da nicht) oder auch außerhalb (deutsche Flugzeuge oder Schiffe im Ausland, Kleinwalsertal …). Ansonsten ist die Sache klar und bedarf keiner Regelung.
Sehen Sie sich z. B. im Vereinsgesetz den §15 an, wo es im Vereine innerhalb und außerhalb des „räumlichen Geltungsbereichs“ des Gesetzes geht, und suchen Sie dann mal im Gesetz, wo der „räumliche Geltungsbereich“ des Gesetzes festgelegt wird. Nirgends; also ist er gleich dem Bundesgebiet. Da das klar ist, braucht es nicht geregelt zu werden.
Das gilt selbst für Verfassungen; wie Sie auf http://www.verfassungen.de feststellen können, werden in nahezu keiner Verfassung dieser Welt das Staatsgebiet oder seine Grenzen definiert. Das wird in völkerrechtlichen Vereinbarungen mit den Nachbarländern geregelt, aber eine Verfassung wirkt nur nach innen und kann keine fremden Staaten binden.
Hallo,
„Kurz gesagt steht da: das Gesetz gilt, so lange es gilt. Gesetzmäßiges Handeln nach diesem Gesetz wird nicht nachträglich ungesetzlich, schon gar nicht unwirksam, wenn das Gesetz außer Kraft tritt. Dann ist das Gesetz nur für die Zukunft nicht mehr wirksam“.
genau das ist auch meine Argumentation, wenn heute also ein Verkehrsdelikt passiert (um mal bei Ihrem Beispiel zu bleiben ) und morgen das Gesetz aufgehoben wird, wirkt das Gesetz auch perse in die Zukunft für diesen Fall, aber nur für diesen Fall.
Wenn nun das EGGVG und alle weiteren Einführungsgesetze durch Aufhebung des Inkrafttreten des § 1 zb aufgehoben werden gilt dieses Gesetz bis zu diesem Tag,Verfehlungen davor wirken natürlich auch nach der Aufhebung bis zur Aburteilung weiter.
Genau hier hat jemand sich ein Ei gelegt weil gerade das Einführungsgesetz das „in Kraft treten „bestimmt.Das Einführungsgesetz ist also fester Bestandteil des Gesetzes selber.
Ausgehend davon schließt sich der Kreis erneut nach der Frage der Legitimation ( Bundestagsdrucksache 16/5051 ,Seite 22 ) ……..Dieses Besatzungsrecht ist abzugrenzen von dem – hier
nicht behandelten – mittelbaren Besatzungsrecht (von deutschen
Behörden auf Veranlassung von Besatzungsbehörden
erlassenes Recht; vgl. BVerfGE 2, 181 [198 ff.]) und vom
völkervertraglich vereinbarten Stationierungsrecht (vgl.
BVerfGE 95, 39 [40, 45 ff.]). Weil seine früheren Normsetzer,
die vier Besatzungsmächte, nach Artikel 7 Abs. 1 des
Zwei-plus-Vier-Vertrags ihre Rechte und Verantwortlichkeiten
in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes beendet
haben, ist es ausgeschlossen, dass sie diese ihre besatzungsrechtlichen
Regelungen selbst beseitigen.)
Also darf festgestellt werden das auf Grund der Annahme die besatzungsrechtlichen Regelungen würden durch die Allierten nicht beseitigt weil der Normsetzer (allierte) seine Tätigkeit beendet hat.
Es tun sich hier zunächst wieder zwei Fragen auf,nämlich wie oben angemerkt , wenn sich der Kreis geschlossen hat wer legimitierte den Gesetzgeber und auf welcher Stufe steht das BverfG.wenn es meint es stehe außer Stande unmittelbares Besatzungsrecht an
den Maßstäben der Verfassung zu messen, und folgerichtig
hat es dem deutschen Gesetzgeber die Pflicht auferlegt,
verfassungsrechtlich zweifelhaftes Besatzungsrecht
sobald als möglich aufzuheben (vgl. grundlegend
BVerfGE 15, 337 [349 f. und Leitsatz 3] und noch 62,
169 [181 f.] m. w. N.).
Also folgerichtig ist das nicht,weil
Dieser Prüfungs- und Aufhebungsauftrag setzt zunächst voraus das eine Verfassung ( hier das GG)gilt und zwar für den Fall nach dem Tag einer möglichen Aufhebung des Besatzungsrecht, da zwischen Einigungsvertrag und 2+4 Vertrag ein Zeitfenster besteht nachdem oder für das das BverfG keine Legitimation hat bzw eine Legimitation bestehen hätte müssen um Auftrag hätte erteilen können.
Im Ergebnis lässt sich Erkennen das genau dieses Zeitfenster zwischen Einigungsvertrag und 2+4 Vertrag den Knackpunkt darstellt.,nämlich die Legitimation des Gesetzgebers.
Ich hatte ja bereits angemerkt das es eigentlich keine bessere Verfassung ( wohl gemerkt in der Ursprungsfassung weil ja zwischenzeitlich auch die eigentlich unveränderlichen Grundrechte verändert wurden) als das GG geben könnte.Es ist aber eben nur ein GG,nicht die Verfassung auch wenn es ausgerufen wurde.So dumm wie es klingt: ein Besatzungskonstrukt,wobei dann wieder Fragen auftauchen.
Ich muss gestehen, dass ich das nicht völlig begriffen habe. Das GVG regelt überhaupt keine „Verfehlungen“, das Einführungsgesetz auch nicht. Es ist auch kein fester Bestandteil des GVG, sondern eine Hilfsvorschrift. Das GVG braucht das EG im Prinzip nicht.
Das ganze ehemals alliierte Regelwerk ist 1955 in deutsches Recht übergegangen und konnte vom deutschen Gesetzgeber nach Belieben aufgehoben, geändert oder auch belassen werden. Das steht im „Überleitungsvertrag“. Der größte Teil davon wurde bis 1960 abgeschafft, der noch verbliebene Rest nach und nach, spätestens 2007.
BVerfGE 15, 337 stammt aus dem Jahre 1963 und hat daher mit Einigungsvertrag usw. nichts zu tun.
Ich finde das Grundgesetz ja auch gut, obwohl sicherlich theoretisch noch bessere Verfassungen denkbar wären. Aber jede Verfassung ist nur so gut wie die, die etwas daraus machen. Die Weimarer Verfassung war auch gar nicht übel, nur besaß die Weimarer Republik keine Republikaner (jedenfalls zu wenig). Da half die scharfsinnigste Verfassung nicht. Das Grundgesetz dagegen hat trotz seiner eher turbulenten Entstehungsgeschichte die darin gesetzten Erwartungen weit übertroffen und ist mittlerweile die am längsten in Kraft befindliche Verfassung für Deutschland, und die erfolgreichste. Eine ganze Reihe von Ländern haben kräftig daraus abgeschrieben. So haben die bitteren Erfahrungen von Weimar doch einen Nutzen gehabt.
Hallo,
da ist doch nichts unverständliches dran.Geschrieben hatte ich :Wenn nun das EGGVG und alle weiteren Einführungsgesetze ……
und griff Ihr StVO -Beispiel auf. Selbstverständlich hat das nichts mit dem EGGVG zu tun,ebensowenig mit anderen Einführungsgesetzen.
Bundestagsdrucksache 16/5051 ,Seite 22 ) ……..Dieses Besatzungsrecht ist ……..
dort wird BVerfGE 15, 337 erwähnt ,das interessante geht praktisch nicht auf Seite 23 los sondern bereits auf Seite 22 der Bundesdrucksache.16/5051, ist aber schon interessant gewesen,nur dort wird halt auch nicht die Legitimationsfrage geklärt.
Und ich denke jetzt folgendes: Da die Legitimationsfrage des Gesetzgebers nicht geklärt ist, gelten die Gesetze nebst Einführungsgesetze weiterhin und zwar in der Fassung bis zum Abschluss des 2+4 Vertrages (1990),alle nachfolgend geänderten Gesetze und Regelwerke entfalten mangels Legitimität keine Gesetzeskraft.
Ich glaube ,so ist es am realsten beschrieben.
Niemand kann seine eigene Legitimität feststellen. Dass der Bundestag der legitime Gesetzgeber ist, folgte außer aus dem Grundgesetz für die alte Bundesrepublik aus dem Deutschlandvertrag von 1955 (Beendigung des Besatzungsregimes), für das vereinigte Deutschland aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag (uneingeschränkte Souveränität des vereinten Deutschland) sowie dem Einigungsvertrag (Gültigkeit des Grundgesetzes im gesamten vereinten Deutschland).
Seit 1990 steht also auch alles aus der Besatzungszeit stammende Recht, das Berlin und Deutschland als Ganzes betraf, zur Disposition des deutschen Gesetzgebers.
Dass der Bundestag das GVG und andere damit in Verbindung stehende Gesetze ändern kann, war sowieso schon immer klar. Mit Besatzungsrecht hatte das nie etwas zu tun.
Hallo,
lasst diesen Mist bitte sein, es ist überflüssig.
Die BRD ist ein legitimer Staat mit gewählten Volksvertretern. Dieser ganze „Reichsquatsch“ ist völliger Schiss!
Willi Mayer
Werter Herr Schuhmacher,
interessanter Weise haben Sie konstitutionelle Monarchien mit einem demokratischen Verfassungsstaat verglichen und festgestellt, das diese keine Verfassung haben. Daraus zu schließen, das eine Verfassung nicht nötig sei für einen Verfassungsstaat, erscheint mir allerdings recht absurd, zeichnet sich dieser doch gerade durch eine Verfassung aus.
Der Souverän in einer Monarchie ist zweifelsfrei der König oder die Königin und der Paralmentarismus in diesen Monarchien braucht deshalb ja auch nur ein Grundgesetz und nicht mal das, eine Magna Carta reicht doch schon fast aus.
Wenn aber eine derart daneben gegangene Behauptung immer aufs neue behauptet wird, dann entsteht eine Gewohnheit. So wie viele dieser Ansichten im Recht pure Gewohnheiten sind etwas so oder so zu betrachten und zu bewerten.
Wenn nun diese Gewohnheiten manipuliert werden, dann geschieht genau das, was Edward Bernays gesagt hat, es entsteht eine geisterhafte Führung eines Volkes.
Und ich finde sicher noch weitere solcher manipulierten und organisierten Gewohnheiten.
Zum Beispiel die Behauptung 1955 wäre die BRD bereits souverän geworden, worauf sie sich ja im Grunde beziehen. Dieser Schritt war ausschließlich Makulatur für die Öffentlichkeit und sollte nur zur fortgeschrittenen Organisation von weiteren Gewohnheiten dienen. Es ging eigentlich um den Beitritt der BRD zur NATO und das wissen sie auch.
In Wirklichkeit haben die Alliierten die Besatzung aufrecht erhalten, wie es erst letztens im Buch von Herr Bahr offensichtlich geworden ist – die sogenannten Kanzlerbriefe.
Damit wird auch diese Säule ihrer Argumentation recht wackelig möchte ich meinen.
Und dann wollen wir uns noch den organisierten Gewohnheiten der Jahre 1989/90 zuwenden, nachdem wir festellen konnten, das bis zu diesem Datum auch nach Aussage Bahrs von einer Souveränität nicht gesprochen werden konnte.
In Definitionen von Vertrags-Frieden schließen diesen nur souveräne Partner ab.
Was bedeutet das für 1989/90?
Ich kann nicht erkennen, das an irgendeinem Zeitpunkt offiziell die Besatzung beendet wurde, indem die deutschen Völker aus sich heraus eine Entscheidung getroffen haben, in welchem politischen System sie leben wollen. Dies wäre durch eine neue Verfassung möglich gewesen und so auch z.B. von Carlo Schmid vorgedacht. Genau diese Verfassung hätte als einziges Dokument sowohl das GG als auch die alte Verfassung abgelöst nach Artikel 146. Einzig die Vollständigkeit des Volkes stand dem dann entgegen. Und genau das wußten sowohl alle Allierten als auch die Treuhänder-Polit-Schicht in Deutschland. Solange also Deutschland nicht in den Grenzen von 1937 vereint ist oder die abgetrennten Gebiete per Volksabstimmung ihr ausscheiden aus Deutschland bewirken (und da wären die Vertriebenen zu hören gewesen) konnte nach UNO-Resolution und Potsdamer Abkommen keine Wiedervereinigung stattfinden. Es wurde also bereits mindestens seit Brandt eine neue Gewohnheit organisiert die Ost-Deutschland aus den Hirnen verbannen konnte. Ostzone ist Mitteldeutschland – merkwürdig nicht?
Die organisierte Gewohnheit bestand weiterhin darin, das die BRD-Regierung und auch die Regierung der DDR an der langen Leine laufen durften, wie momentan die Regierungen vom Irak und Afghanistan.
Halten Sie uns doch nicht für so blöd, als das wir die Rechts-Ordnung nicht als Herrschafts-Ordnung erkennen!
Wenn es also um die Herrschaft geht, dann ist ihre Meinung was die Geltungsbereiche von Gesetzen betrifft natürlich wichtig. Gesetze machen nur da Sinn, wo die Herrschaft damit nicht gefährdet wird. Die Frage muß daher erlaubt sein, wer ist in einer Demokratie die Herrschaft? In einer Monarchie ist das klar, der König oder die Königin. In der konstitutionellen Monarchie ist es etwas komplizierter, aber auch hier ist es eine bestimmte Schicht, die Parlamenarier die den König in seiner Souveränität einschränken.
Aber wie ist es bei einer Demokratie?
Es sollten doch vom Volk in freien Wahlen gewählte Vertreter sein oder?
Können denn in einem besetzten Land freie Wahlen abgehalten werden?
Würden Sie sagen, das das Vichy-Regime eine legitime Vertretung Frankreichs war?
Ich glaube das kaum ein Franzose auf diesen Gedanken käme.
Wie kommen denn dann sie darauf das die Kohl-Genscher-Regierung tatsächliche Vertreter eines freien und Souveränen Volkes gewesen seien?
Das wäre ja so als würde das Vichy-Regime die Verträge mit anderen Staaten für Frankreich machen, da würden aber viele Franzosen zu einem neuen Sturm anlaufen.
Und daher stellt sich die Frage, ob diese Regierung überhaupt befugt war über die Grenzen Deutschlands zu verhandeln.
Den Deutschen Völkern wurde nicht erlaubt eine eigene Verfassung zu haben weder ab 1990 noch vorher. In jedem Fall haben Allierte(1919-Versaille) oder der Adel(1871), also ein Bruchteil der Völker, die Rahmenbedingungen vorgegeben.
Die deutschen Völker hatten noch nie Souveränität.
Zur Konstruktion einer Demokratie gehört aber auch der Spruch „Alle Macht geht vom Volke aus“, was ja wohl nichts anderes sagt, als das der Ursprung der Gewalt oder der Souveränität beim Volk beginnt. Daher hätte der von C.Schmid erwähnte negative Plebeszit, also die freiwillige Unterwerfung unter das Besatzungssystem durch einen positiven Plebeszit aufgehoben werden müssen. Dies geschieht noch vor dem positiven Recht.
Sozusagen ist es das Naturrecht des Stärkeren, das sich hier äußert.
Soviel Selbstbewußtsein darf aber heute kein Volk mehr haben, da jedes Land der Welt bereits in den vitalen Interessen einer Supermacht einbezogen ist.
Diese manipulierte organisierte Gewohnheit auf Souveränität grundsätzlich verzichten zu wollen hat für ihre Entstehung eine lange Zeit gebraucht. Und die Demokratie eignet sich hervorragend dazu dieses zu verschleiern.
Sehen sie Herr schuhmacher was bereits 1928 geschrieben wurde: „Die bewußte und intelligente Manipulation der organisierten Gewohnheiten und Meinungen der Massen ist ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Gesellschaft. Die, die diesen geisterhaften Mechanismus einer erzeugten Gesellschaft manipulieren, erzeugen eine unsichtbare Führung, welche die wahrhaft entscheidende Kraft unseres Landes ist.
Wir werden beherrscht, unsere Meinungen geformt, unser Geschmack wird bearbeitet, unsere Ideen eingeflößt, größtenteils von Menschen, von denen wir noch nie gehört haben. Dies ist das logische Ergebnis eines Weges, auf welchem sich unsere demokratische Gesellschaft organisiert. Enormer Menschenhandel muß in dieser Weise kooperieren, wenn sie als reibungslos funktionierende Gesellschaft zusammen leben wollen.“
Ich stelle fest, weil 1990 kein positiver Plebeszit passierte und die deutschen Völker sich keine neue Verfassung gemacht haben und nach deren Maßstab Vertreter gewählt haben, so konnte auch kein Friedensvertrag abgeschlossen werden, der die Grenzen hätte regeln können und damit auch die Geltungsbereiche von Gesetzen. Somit befinden wir uns immer noch in einem latenten Krieg. Allerdings nicht, wie viele glauben, als alleinige Fortsetzung des 2. oder 1. Weltkrieges. Es ist ein Krieg der freien Menschen gegen die Herrschaft, der viel früher begonnen hat.
Es ist auch kein Krieg der Nationen, die ja erst mit dem Auftauchen von Demokratie, Volksdemokratie und Räterepublik Wichtigkeit gewinnt und als eine Sublimierung der Adelsbindung eines Volkes verstanden werden kann.
Es ist auch kein Krieg zwischen Staaten, denn dieser „Begriff der Einfachheit diplomatischer Regeln“ faßt nicht ansatzweise das, was eine Gemeinschaft ausmacht und dient nur dazu die Gewalt in andere Schläuche zu gießen.
Die die selbstbestimmte Verfaßtheit einer Gemeinschaft macht es aus, ob sie ein Ort der Gerechtigkeit und Freiheit ist oder der Willkür.
Die Demokratie wie die meisten Menschen dieses Wort verstehen ist allerdings gar keine Demokratie. Die meisten Menschen wollten wohl eher Laokratie, eine tatsächlichen Volksherrschaft. Doch diese Illusion wird nicht funktionieren, wie es ja schon in so manchen Volksdemokratien offenkundig geworden ist. Sie führt zur Herrschaft der Dummheit und Trivialität.
Die Frage ist, ob das Kratie = Herrschaft nicht der entscheidende Fehler ist, der das Recht zwingend immer wieder zu einem Instrument der Herrschaft verkommen lässt.
Daher Schlage ich eine neue Denkweise vor und auch ein Wort, das dieses Manko nicht hat, aber voraussetzt, das Konkurrenz, diese moralische Projektion auf die Natur nicht als Grundlage anerkannt wird, sondern die überall sichbare Kooperation als natürliche Basis versteht.
Diese Wort besteht aus den Teilen Partizipation und Sympathie und heißt Partizipathie.
Und das dazugehörige Rechts-System, besser ich sage zur Unterscheidung Gerechtigkeits-System, muß zwingend die Souveränität der Menschen schützen.
So ist Grundbedingung eines solchen Systems die allgemeinen Menschenrechte und sie sind dann die Spitze des Rechtssystems dem alle anderen Gesetze zu folgen haben.
Menschenrechte nicht mehr als Appell, sondern als Gesetz!
Sie erkennen vielleicht, das sie unter dieser, nicht der herrschenden, also der manipulierten organiserten Gewohnheit unterlegenen Denkweise einen anderen Maßstab an die Vorgänge der Geschichte legen können und stellen dann möglicherweise fest, wem denn die gelaufene Geschichte in erster Linie gedient hat und warum die deutschen Völker und alle anderen Völker ebenso niemals aus dem Rechtssystem freiwillig entlassen werden, das nur den Zweck verfolgt die Herrschaft der Wenigen über die Masse zu legitimieren und zu verteidigen.
Nicht erwähnt habe ich bisher eine weitere organisierte Denkgewohnheit im Recht, den Zusammenhang von Staatsrecht bzw. Landrecht und Seerecht bzw. Handels-Recht.
Dieser Teil würde auf einer parallelen Linie wiederum aufzeigen können, das das Landrecht, auf das sowohl der Adel als auch die anderen Staatstypen aufbauen(drei Elemente-Lehre beachten Herr schumacher). Im Zuge der Großraum-Politik der USA und der Konzerne sollen Staaten verschwinden. Da Staatsgewalt per Dekret umgeformt werden kann, ist dieses Element sehr einfach vom Land-bezogenes Staats-Recht zum (See-)Handel-bezogenen Privat-Recht zu überführen; siehe Streichung der Staatshaftung Streichung der Staatsgerichte. Durch die Multikulti Initiative ist die Identifikation und relative Geschlossenheit eines Volkes längst nicht mehr gewehrleistet, somit das zweite Element bereits ebenso in Auflösung und das dritte Element das Staatsgebiet wird durch öffnen der Grenzen und Grenzübergreifende Gesetzgebung(EU) fliegend aufgelöst. Natürlich macht dann ein Geltungsbereich nur Probleme. Also weg damit Gesetze gelten – basta.
Geht doch um Herrschaft nicht um Gerechtigkeit.
Sie sehen ich beschreibe hier die Auflösung des längst überflüssigen Staatsbegriffs zu Gunsten der Konzern-Herrschaft des Privat-Rechts.
Was war nötig, um diesen Prozess zu erreichen. Ein paar Krisen und die Stückweise Entfernung der Hoheits-Rechte eines Staates.
Der erste Coup war die Gründung der FED und die Bildung des Zentralbankensystems(monetare Gewalt), dann folgte als zweiter Schritt die Privatisierung aller bisher staatlich kontrollierten Schlüsselwirtschaften, gefolgt von den Kern-Elementen des Staates bezüglich der Infrastruktur bis hin zu Bahn und Trinkwasser(Verfügungsgewalt) und nun als dritter Schritt wird die Politik privatisiert, indem sie auf ein Minimum zusammengeschrumpft wird: siehe EU-Verträge (Verteilungs-Gewalt). Das bißchen „direkte Demokratie“ was noch übrig bleibt, ist doch nur noch die Wahl der Qual.
Herr schumacher, sie haben brilliant die Konstruktion der Herren Genscher und Co verteidigt und dem deutschen Michel Hörner aufgesetzt, vermutlich ohne sich bewußt zu sein, was sie da eigentlich getan haben.
Sie haben wichtige Rechtsprinzipien hinweggefegt im Sinne eines nur scheinbar objektiven Rechts, dieser aus Größen- und Kontroll-Wahn erwachsenden Schimäre logischer Entmenschlichung.
Ein Wort noch an Dirk – Hast hier schon gute Arbeit geleistet
@milan
Verbindlichen Dank für die Mühe, die Sie sich mit meinen Beiträgen gemacht haben. Erlauben Sie mir, auf einige Kernpunkte einzugehen.
Zitat: „interessanter Weise haben Sie konstitutionelle Monarchien mit einem demokratischen Verfassungsstaat verglichen und festgestellt, das diese keine Verfassung haben. Daraus zu schließen, das eine Verfassung nicht nötig sei für einen Verfassungsstaat, erscheint mir allerdings recht absurd, zeichnet sich dieser doch gerade durch eine Verfassung aus.“
Ich kann mich nicht erinnern, das gesagt oder geschrieben zu haben. Eine konstitutionelle Monarchie zeichnet sich ja im Gegensatz zu einer absolutistischen gerade durch eine Konstitution, also eine Verfassung, aus. Eine solche hat auch das Vereinigte Königreich, selbst wenn sie nirgends in einer einzigen Urkunde aufgeschrieben ist. Alle anderen europäischen Königreiche unterscheiden sich von den Republiken allein dadurch, dass das Amt des Staatsoberhaupts erblich ist.
„Den Deutschen Völkern wurde nicht erlaubt eine eigene Verfassung zu haben weder ab 1990 noch vorher. In jedem Fall haben Allierte(1919-Versaille) oder der Adel(1871), also ein Bruchteil der Völker, die Rahmenbedingungen vorgegeben.
Die deutschen Völker hatten noch nie Souveränität.“
Gut, darüber kann man ja reden, es kommt darauf an, was genau man unter „Souveränität“ verstehen will. Ihr Verständnis dieses Begriffs unterscheidet sich offenbar von dem in Völkerrecht gebräuchlichen (Souveränität des Staates oder des Volkes?). Aber nach der Logik Ihrer Behauptung hatte überhaupt noch nie ein Volk Souveränität, denn letzten Endes wurde doch die Staatsordnung immer ganz oder weitgehend von einer jeweils herrschenden Klasse bestimmt. Warum soll das in Deutschland anders sein.
„Ich stelle fest, weil 1990 kein positiver Plebeszit passierte und die deutschen Völker sich keine neue Verfassung gemacht haben und nach deren Maßstab Vertreter gewählt haben, so konnte auch kein Friedensvertrag abgeschlossen werden, der die Grenzen hätte regeln können und damit auch die Geltungsbereiche von Gesetzen. “
Zu der Frage, ob für die Gültigkeit einer Verfassung eine Volksabstimmung zwingend ist, äußert sich abschließend Scholz im Kommentar zu GG Art. 146 von Maunz/Dürig. Ein völkerrechtlicher Vertrag bedarf keiner Volksabstimmung, nur der parlamentarischen Ratifikation. Grenzen werden in der Regel durch zwischenstaatliche Abkommen festgelegt, nicht durch Verfassungen oder Parlamente, sonst könnte sich ja jeder die Grenzen verschreiben, die ihm passen. Der Geltungsbereich eines Gesetzes bedarf in der Regel keiner weiteren Definition (Gebietsgrundsatz), außer wenn es nicht im gesamten Staatsgebiet oder auch außerhalb gelten soll.
„Sie erkennen vielleicht, … warum die deutschen Völker und alle anderen Völker ebenso niemals aus dem Rechtssystem freiwillig entlassen werden, das nur den Zweck verfolgt die Herrschaft der Wenigen über die Masse zu legitimieren und zu verteidigen.“
Was für ein alter Hut. Hat es seit den alten Sumerern schon mal ein anderes System gegeben? Ist nicht auch der Kommunismus ganz schnell auf dieses Gleis geraten, als er mal die Chance hatte, das Paradies auf Erden zu realisieren?
„Sie sehen ich beschreibe hier die Auflösung des längst überflüssigen Staatsbegriffs zu Gunsten der Konzern-Herrschaft des Privat-Rechts.“
Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Konkretisierung dieser Utopie. Dass der souveräne Nationalstaat ein Irrweg ist, der auf den Westfälischen Frieden und seine Randbedingungen zurückgeht, weiß man ja. Aber ein Blick in den Wirtschaftsteil der Zeitung lässt mich erheblich zweifeln, ob die Konzernokratie wirklich so viel effektiver wäre. Oder wie sagten Sie doch so richtig:
„Sie erkennen vielleicht, … warum die deutschen Völker und alle anderen Völker ebenso niemals aus dem Rechtssystem freiwillig entlassen werden, das nur den Zweck verfolgt die Herrschaft der Wenigen über die Masse zu legitimieren und zu verteidigen.“
Das kann man natürlich nennen, wie man will. Aber aus dem schönen neuen Mantel gucken dann unten immer noch die alten Beine raus. So war es jedenfalls bisher immer.