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Nichtexistenz der BRD - Komplott oder traurige Realität ?!

Brd GmbhIm Kontext einer Debatte, die klammheimlich in verschiedenen Foren des Internets über das Weiterbestehen des “Deutschen Reiches” wie es dort heißt geführt wird, führt unsere Redaktion ,Vorfeld-Recherchen für eine mögliche Dokumentationssendung durch. Wir sind auf das für Teile der Öffentlichkeit offenbar brisante Thema gestoßen , nicht zuletzt auch wegen der Sendung bei RTL ( stern-tv ), seinerzeit moderiert von Günter Jauch. Mehrere Anfragen an das Ministerium des Inneren und das Justizministerium konnten aus unserer Sicht ,da wir ja Laien auf dem Gebiet des Verfassungsrechtes sind ,nicht hinreichend beantwortet werden.

Auch die Aussagen innerhalb der RTL-Sendung mit Günter Jauch fanden wir nicht ausreichend informativ, so dass wir jetzt nach vielfachen eigenen Recherchen mit ungenügendem Resultat nach Wegen suchen, an wirklich seriöse Informationen zu kommen.Bevor die Redaktion entscheidet, dieses Thema in einer Sendung aufzugreifen, möchten wir unter anderem Herrn Professor Kirchhof, als ausgewiesener Experte des Verfassungsrechtes fragen ob er eventuell bereit wäre, sich mit uns zu einem Informationsgespräch zu dieser Thematik zu treffen.Um der Thematik und des besseren Verständnisses willen, anbei eine Einlassung zum Sachverhalt, auf die wir bei unseren Recherchen gestoßen sind.

Erklärung zur Nichtexistenz der BRD

Am 23.Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.September 1949 gegründet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese ( erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949 ):

S. 5 “Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen… “.

S. 6 “Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik ( Deutschland ), sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.”

S. 3 Aber auch die “Rats”-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Es entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen,
noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfassten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.

S.4 Das “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland” soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.Mai 1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem Inslebentreten des Staates möglich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen. Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der Frage und Antwortbücherei Band II ( Hermes Verlag ) folgendes niedergeschrieben:

S. 9 “Was ist ein Staat ?”

“Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen ( Staatsvolk ) innerhalb eines bestimmten Gebietes ( Staatsgebiet ) unter höchster Gewalt ( Staatsgewalt ) in einer festen Rechtsordnung ( Staatsverfassung ) “.

S. 9 Pkt. 4 “Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk ?”

“Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen ( die Staatsbürger sind ).”

S. 12 Pkt. 22 “Was ist das Staatsgebiet ?”

“Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt ( Gebietshoheit ) des Staates.”

S. 14 Pkt. 33 “Was verstehen Sie unter Staatsgewalt ?”

“Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.”

Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das vermeintliche Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein.

Schlussfolgerung aus dem bisher vorgetragenem:

1. Es ist festzustellen, dass das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut ( Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9 ) darstellt.( siehe auch: - Frankfurter Dokumente 01.Juni 1948 - Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.Mai 1949 )

Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines Besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art.43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147. Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gründen ebenfalls nicht vor:

Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, dass das Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.

* Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. ( siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgeset z vom 22.Juli 1913 ausgegeben am 31.Juli 1913 zuletzt geändert am 21.August 2002 , BGBl 2002 T. I, S. 3322).

* Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.April 1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt. Darin heißt es klar und unmissverständlich im Art. IV :

“Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmäßiger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Maßnahmen zu treffen, es sei denn, dass die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen.“ Im Art. V lautet es “Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. “

Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein Besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war. Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.Juni 1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.Juni 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es ( GG ) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluss und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen. Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage ( Az. S 72 Kr433/93 ) vom 19.Mai 1992.

In diesem wurde festgestellt, “das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.Juni 1990 aufgelöst worden ist.”

Ersatzweise, um es anders zu beweisen, dass die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, dass der Einigungsvertrag vom 31.August 1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 2 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.September 1990 ( vom 31.August 1990 zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.Oktober 1990 BGBl. II zum 29.September 1990 ) wurde es der DDR am 03.Oktober 1990 unmöglich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetz Artikel 23 beizutreten. Also hätte seit dem 18.Juni 1990 spätestens seit 29.September 1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten ( ehemalige DDR / russisches Besatzungsgebiet ).

Hierzu die Beweise:

Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1

“Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.”

“Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.”

“Sie, ( die BRD ) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.”

“Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten Ländern.”

Im Einigungsvertrag ist wie oben aufgeführt im Art. 2 festgehalten, dass Artikel 23 Grundgesetz aufgehoben wird.

Dies ist mit Wirkung vom 23.September 1990 geschehen , siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff und Seite ff. Somit konnte auch hilfsweise so gesehen die DDR am 03.Oktober 1990 dem Grundgesetz nicht mehr beitreten,da dieses spätestens seit dem 29.September 1990 nicht mehr bestand. Es wird jedoch daran festgehalten, dass der Art. 23 GG schon seit dem 18.Juni 1990 - 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war, siehe o.g. Urteil Az. S 71 Kr 433/93. Im Vertrag über abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.September 1990 ( BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.Oktober 1990 ) lautet es im Artikel 1, Abs. 1

“Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.” Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können. Deutschland ist aber nicht die BRD oder DDR. Deutschland ist lt. Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates ( ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52 ) Artikel 7, Abs. e ) “Deutschland” bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember 1937 bestanden hat.

Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.September 1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff , ausgegeben am 02. Oktober 1990 ist festgehalten:

Vorwort Abs. 6 2 - In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren. Artikel 2 Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Artikel 4 Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, dass Deutschland nicht souverän ist. Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht. Da es seit November 2003 eine gesetzgebende Nationalversammlung im Deutschen Reich auf der Basis der Verfassung der Weimarer Republik vom 11.August 1919 gibt und seit dem 23.Mai 2004 einen Landtag im Freistaat Sachsen auf der Basis der Landesverfassung vom 01.November 1920, ist das Deutsche Reich rechtlich wieder handlungsfähig.

Redaktion: Peter Christian Nowak , Petra Karl , Dirk Grund

!Tacheles - Im Namen des Volkes?!

Und nochmal das sehr Interessante Video von infokrieg.tv

11 Responses to “Nichtexistenz der BRD - Komplott oder traurige Realität ?!”

  1. Sehr interessantes Thema. Ich habe mal von einer Broschüre darüber in der JF gelesen. Vielleicht finde ich den Artikel samt ISBN wieder… mal suchen=)

  2. Des lustige - oder traurige? - ist, des hat uns unser Geschichtslehrer auch gesagt, ganz offen. Auf die Frage was des denn eigentlich soll wusste er aber auch keine Antwort…

  3. Sehr guter Beitrag.
    Wenn die BRD Souverän wäre würde es im Grundgesetz nicht Artikel 120 & 139 geben. Das wichtigste Ziel ist die Umsetzung des Artikel 146 des GG. Nur dann hat das Deutsche Volk wieder eine freie Selbstbestimmung. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, egal wie das unsere Politikmafia hindrehen will. Hört euch hierzu mal Carlo Schmid an: http://www.youtube.com/watch?v=iwCSAaVREak (Sorry für den Link, ist aber wichtig)
    Macht endlich die Augen auf und lasst euch nicht mehr Verarschen. Die BRD hat nicht mal ein Staatsbürgerschaft! Oder Fragt mal einen Richter ober er in einer Verhandlung euer gesetzlicher Richter laut Art. 101 GG ist. Die BRD ist Lügengebilde das nun schon mehr als 60 Jahre das Volk ausnutzt. Es liegt an uns das zu beenden ….

  4. Deine Zusammenfassung und die Links gefallen mir. Deine Seite muß viel mehr an die Öffentlichkeit, wenn ich das mal anmerken darf. Zu Carlo Schmid habe ich hier das gesamte Tondokument ..in vier kleinen Teilen. Es ist nicht viel mehr als im Youtube Video, aber Kleinvieh macht auch Mist. Alles Gute Dirk und halt die Ohren steif …

    Carlo Schmid - Das Grundgesetz im Parlamtentarischen
    Carlo Schmid - Zur Frage einer moeglichen Beflaggung der BRD
    Carlo Schmid - Eroerterung der aufzunehmenden Inhalte der Praeambel
    Carlo Schmid - Ueber Fortbestand und Reorganisation Deutschlands

  5. http://www.agentur-fuer-armut.info/

    wäre das nicht ein Link für deinen Blogroll .?

    ist eine Seite von einem guten Kollegen, er hat seine “Lehre” bei der Agentur für Arbeit gemacht.. Lehre im wahrsten Sinne des Wortes

  6. Oh ja sehr schön :-)

    Danke Dir!

    mfg Dirk

  7. [...] Neue Video Ecke des MedienGuerillas ! Willkommen auf der Video Ecke des MedienGuerillas [...]

  8. [...] bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. “ ( siehe hier [...]

  9. [...] Deutschland hat keine Verfassung.Wir haben laut Präambel des Grundgesetzes ein “Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk”. Artikel 146 GG ist niemals umgesetzt worden. Auch darin wurde die Nation in demütigender Weise von seinen Politikern betrogen. Die Frage nach der Vollendung der Wiedervereinigung und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, bezogen auf Gesamt–Deutschland ist staatsrechtlich wie völkerrechtlich mehr als bedenklich, zumal man auf die “Idee” kommen könnte, nach Lage der Dinge könnte in Mitteldeutschland immer noch das Deutsche Reich fortbestehen. Ich will mich darüber nicht weiter auslassen, da ich davon ausgehe, Herr Clement, daß Sie über diese staatsrechtliche Merkwürdigkeit Bescheid wissen. Worauf ich hinaus will ist die Tatsache, daß das Bundesverfassungsgericht längst zu einer Option politischen Handelns geworden ist. Immer häufiger greift Karlsruhe in das politische Tagesgeschäft ein, muß Desorientierung zurechtrücken. So sind wir Bürger Zeugen einer beunruhigenden Unsicherheit, wie Ratlosigkeit der Politiker, sind besorgt um das Leistungsvermögen der freiheitlichen und sozialstaatlichen Demokratie in unserem Land. [...]

  10. [...] Dieser Blogger stellt eine interessante Theorie auf. [...]

  11. [...] Existenz des Staatengebildes, das sich Deutschland nennt: Nichtexistenz der BRD - Komplott oder traurige Realität ?! DirkGrund - über Suboptimales Nun ja - wir leben in diesem Konstrukt. ndern knnen wir es nicht. lg SF __________________ [...]

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