Menschenrechtsverletzungen und die Kleingeister die es dulden

willkommenJa es gibt sie leider immer noch…… Menschenrechtsverletzungen. Selbst in einer „Demokratie“, wie der der Bundesrepublik Deutschland. Wir fragen uns vielleicht, weshalb sich das Engagement für die Wahrung der Menschenrechte so schwer umsetzen lässt ? Wir entdecken, dass es zu vielen Kontroversen darüber kommt, wie man Menschenrechte wahrt und sich Aktiv dafür auch einsetzt. Bis auf wenige Einzelkämpfer , Organisationen , Vereine und sonstige sich Verpflichtend fühlende. Sie machen den Widerstand gegen die Ideen und politischen Handlungen der anderen deutlich. Sie sind aber leider kaum wahrnehmbare Signale dessen, dass es da doch im Verbogenen Angst gibt.

Hartz IV ist ansich schon eine Menschrechtsverletzung an sich,zu mindestens laut meiner meinung nach.

  • Der Zwang, eine Eingliederungsvereinbarungzu unterschreiben, greiftunverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit ein. ( Artikel 2 GG )
  • Der Rückgriff auf die Vertragform stellt einen „Formenmißbrauchdes Gesetzgebers“ dar, dem das Sozialstaatsgebot ( Artikel 20 GG ) entgegenstehe, da die Arbeitslosen einem „sanktionsbewehrten Zwang zur rechtsgeschäftlichen Selbstunterwerfung“ausgesetzt sind.
  • Arbeitslose, die nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind, müssen „sonstige Arbeitsgelegenheiten“ übernehmen, für die sie nur eine geringe Aufwandsentschädigungerhalten. Bei Ablehnung sind verschärfte Sanktionen vorgesehen.Das verstößt gegen das Verbot von Zwangsarbeit ( Artikel 12 GG ) – zumindest dann, wenn die Arbeitskraft nicht zu marktnahen
    Bedingungen eingesetzt werden kann.
  • Die neuen Leistungen sind nicht „armutsfest“. Sie führen zu einer Vielzahl von Verletzungen des Bedarfsdeckungsprinzip, das wegen des Sozialstaatsgebots zwingend zu beachten sei.Die Verordnungsermächtigung, mit der im Handstreich festgelegt werden kann, was für Unterkunft, Heizung und anderes anmessen sei, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot ( Artikel 80 Absatz 1 GG ).
  • „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand.“ ( Artikel 20, Absatz 4, GG )

    Artikel 12:

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. …

    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlich allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“Arbeitszwang ist die Verpflichtung zu einer persönlichen Dienstleistung, die einen mehr als nur unbedeutenden Aufwand erfordert. Erlaubt ist sie nur, wenn sie zu allgemeinen öffentlichen Dienstpflichten gehört zb. die Arbeit als Schöffe.

    Artikel 13:

    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auchdurch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnetund nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

    (3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen … nur zur Abwehr einer bestimmten Gefahr oder einer Lebensgefahr … vorgenommen werden.

    Dieser Artikel wird als das Sozialstaatsgebot bezeichnet –

    Artikel 80, Abs. 1: „Durch Gesetz können die Bundesregierung,ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt,
    Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden. die Rechtsgrundlager ist in der Verordnung anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, daß eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung.“

    Ganz Interessant aber finde ich zur Zeit die Diskussion in einem Forum das von Bernd Matthes geschaffen worden ist,in dem es um die 1 Euro Jobs geht und der Frage und Feststellung ,über die Definition von Grundpflichten wie aus einer Rechtsmittelbelehrung der Agentur für Arbeit hervorgeht. Es wird sich gefragt was den die Grundpflichten im Vergleich zu den Grundrechten im Grundgesetz überhaupt sind und ob es sie gibt ?!
    Desweiteren wird auch der Hartz IV Regelsatz also das Existenzminimum in Relation gestellt zu einer
    Sanktion , die somit wieder ein Grundrecht bricht weil das Existensminimum dann logischerweise nicht mehr gewährleistet werden kann!Hier kann man sich dazu austauschen und vielleicht auch Lösungsansätze zusammen ausarbeiten :

    http://www.milanstation.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl?site=&board=NetzAktuell&action=display&num=1352

Die Fülle an Menschenrechtsverletzungen nimmt ernstzunehmende Dimensionen an.Nur anscheinend gibt sich die Maße dem Treiben einfach so hin und lassen geschehen was nicht sein darf!

Im Grundgesetz steht im Artikel 1 geschrieben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.Das Deutsche Volk bekennt sich nicht ausreichend darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“Wer nichts tut ,trägt somit dazu bei das die Menschenrechte .. mit füßen getreten werden.
Daß sie mit der faust geschlagen werden ist eher unüblich, kommt aber auch noch viel zu oft vor!

Beispiel :

Mittwoch 30. November 2005, 07:16 Uhr, dpa:

[ CIA-Direktor ] Goss bekräftigte, dass die USA nicht folterten, aber er wollte zugleich nicht ausschließen, dass spezielle Methoden angewendet würden, um mutmaßliche Terroristen zum Sprechen zu bringen. «Was wir tun, das habe ich schon viele Male gesagt, ist professionell, ist gesetzlich, bringt gute Ergebnisse, und es ist nicht Folter», unterstrich der CIA-Direktor.

Spezielle Methoden ????

„was wir tun“ – ja was tun sie denn, verdammt nochmal! Und warum kann er es nicht sagen ???

Die Würde des Menschen ist so langsam aber sicher unfassbar.Gruselig, inwieweit im Namen ihrer Verwirklichung gegen sie verstoßen wird.Uns ist schon klar, daß man Terroristen nicht mit Wattestäbchen bewerfen kann, aber irgendwann kommt ein Punkt, an dem man sich ernsthaft fragen muß, ob man nicht die Hölle mit dem Fegefeuer bekämpft ?!

DANKE an alle Menschen, die sich für den Schutz des Lebens, der Menschenwürde und der Menschenrechte, anderer oft benachteiligter, kranker, behinderter und schwächerer Menschen aktiv im Sinne des Friedens und der Gerechtigkeit engagieren.

Interessantes Video von Infokrieg.tv

Bildquelle : www.farliblog.de

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