SPENDENAUFRUF zur Weiterführung des Hartz IV Verfahrens vor den EuGH / EuGHMR

Dieser Aufruf den wir hier unterstützen geht an alle !  Weiterverbreiten ausdrücklich erwünscht , Spenden natürlich auch erwünsch. Insbesondere aber , und das ist meine Meinung sollten alle Hartz IV Betroffene , endlich nach fünf Jahren der Entrechtung , der Entwürdigung und sonstigen schwerwiegenden Eingriffen , welche die Hartz IV Idee erst ermöglicht hat , endlich aufwachen und sich ebenfalls aktiv dafür einsetzen , dass dieser MURKS der derzeitigen PolitEliteNieten endlich aufhört und korrigiert wird ! Nur ihr selbst habt es in der Hand !

Und nun zum eigentlichen Spendenaufruf von Thomas Kallay :

Guten Tag, nachdem ich sehr oft gefragt wurde, ob es denn für die weitere HartzIV-Verfahrenssache vor allem auch hinsichtlich des EuGH / EuGHMR ein Spendenkonto gäbe, kann ich nun mitteilen, daß dieses Spendenkonto jetzt eingerichtet ist.

Treuhänderisch verwaltet wird es von Frau Rechtsanwältin Heike Neck aus Friedland in Niedersachsen.

Kontoinhaber: Rechtsanwältin Heike Neck
Kontonummer: 0030079642
Bankleitzahl: 26062433
Bank: Volksbank Dransfeld

Als Verwendungszweck bitte auf der Überweisung angeben:

„Spende Verfahrenskosten Hartz-IV Klagen Fam. Kallay“

Ich werde hier regelmäßig auf chefduzen.de unter der neuen Rubrik Spendenkonto darüber berichten, was an Geld eingegangen ist.

Das Geld soll und wird verwendet werden, um bis zum 08. August 2010 über einen Fachanwalt für Europarecht eine Klage einzureichen vor dem EuGH und/oder EuGHMR gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 im Verfahren Az.: 1 BvL 1/09 mindestens dahingehend, zu prüfen, ob die Bundesregierung gemäß dem Grundgesetz und anderer, europäischer Gesetze und Verträge hinsichtlich der Falschbemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder den Leistungsbeziehern gegenüber zum Schadenersatz (Nachzahlung) zu verpflichten war und ist.

Somit muß auch geprüft werden, ob das Bundesverfassungsgericht verpflichtet war, zu prüfen, ob die Höhe der derzeitigen Regelsätze für Erwachsene und Kinder ausreichend war und ist für ein menschenwürdiges und die Familie schützendes Existenzminimum in Deutschland, und, wie hoch die Regelsätze dazu hätten sein müssen.

Ferner soll überprüft werden, ob die Anrechnung des Kindergeldes auf die Regelsätze der Kinder zulässig war und ist.

Weiteres bleibt vorbehalten. Ein Fachanwalt wird derzeit noch gesucht. Das Geld geht dann direkt von RA Neck an den Fachanwalt. Meine Familie und ich oder Dritte kommen damit nicht in Berührung.

Die Sache betreiben meine Familie und ich nicht mehr nur wegen uns weiter, sondern auch, weil die Sache Millionen anderer, von Hartz-IV betroffene Menschen in Deutschland betrifft.

Sollte nicht genug Geld für die Verfahrenskosten zusammen kommen, was derzeit ja nicht absehbar ist, werden die Spenden abzüglich der Kosten für die jeweilige Überweisung an die Spender zurück überwiesen.

Meine Familie und ich bitten höflichst um viele Spenden, damit wir im Interesse aller Betroffenen weitermachen können im juristischen Kampf gegen Hartz-IV.

Herzlichsten Dank vorab an alle Spender.

Bitte verbreitet diesen Spendenaufruf weiter.

Eschwege, den 20. April 2010,
Thomas Kallay
Kläger gegen Hartz-IV vor dem Bundesverfassungsgericht

c/o
Erwerbslosen-Initiative
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
– gegründet 1998 –
An den Anlagen 8a
37269 Eschwege
Tel.: 05651-754706
Fax: 03212-1041462
eMail: thomas.kallay@chefduzen.de

Original Text : Chefduzen.de

3 Antworten

  1. SPENDENAUFRUF zur Weiterführung des Hartz IV Verfahrens vor den EuGH / EuGHMR…

    Dieser Aufruf den wir hier unterstützen geht an alle ! Weiterverbreiten ausdrücklich erwünscht , Spenden natürlich auch erwünsch. Insbesondere aber , und das ist meine Meinung sollten alle Hartz IV Betroffene , endlich nach fünf Jahren der Entrechtung …

  2. SPENDENAUFRUF zur Weiterführung des Hartz IV Verfahrens vor den EuGH / EuGHMR…

    Dieser Aufruf den wir hier unterstützen geht an alle ! Weiterverbreiten ausdrücklich erwünscht , Spenden natürlich auch erwünsch. Insbesondere aber , und das ist meine Meinung sollten alle Hartz IV Betroffene , endlich nach fünf Jahren der Entrechtung …

  3. Man muss hier keine Rechtsanwälte reich machen, denn das Sozialgesetzbuch II ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG! Weitere Informationen unter: http://grundrechteforum.de/2010/ungueltige-gesetze/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie vielleicht mal Ihr Grundgesetz.

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