Hartz IV – Zwangs Entvergesellschaftung´s Vertrag

Sterbt aber Jammert nicht!Essgewohnheiten, Video Vorlieben, sogar Einstellungen zur Liebe wollte eine Hamburger Behörde wissen. Man wolle nur “passgenauer” helfen, beteuert die Agentur.Aufgrund dieses Artikels vom Spiegel der über einen Fragebogen einer Hamburger Arge berichtet der an Unsinn nicht mehr zu übertreffen zu sein scheint , probieren wir es dennoch!Wir haben uns ausreichend erlesen und stellen Ihnen heute Exclusive und unzensiert den neuen Vorschlag zu einem Gesetzesentwurf vor.Er schimpft sich – Zwangs Entvergesellschaftung´s Vertrag !Natürlich Explicit nur für die Unterschicht wie Hartz IV Betroffene.

*Ironie an*

Also wir sind eindeutig für ein Gesetzlich Vertraglich Festgelegte Schriftform die ein Hartz IV Betroffener zu unterschreiben hat. Und zwar beim Antrag auf Alg II sollte dieses Formular unbedingt Unterschrieben werden!

Zwangs Entvergesellschaftung´s -Vertrag – zum Schutze der allgemeinen Gesellschaft.


§ 666 Belästigung der allgemeinen Gesellschaft

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Hartz IV Betroffener,sich unerlaubterweise die nachfolgend angegebenen Flächen, nutzt,begeht,befliegt,befährt oder sonstiges –

– Strassen ,
– Bürgersteig,
– Rad und Wanderwege sowie Widerrechtliche Begehung einer Mir nicht zur Autorisierung freigegebenen Möglichkeit nutze um am Gesellschaftlichen Leben teilhaben zu dürfen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.Desweiteren werden die Leistungen nach SGB II Gänzlich versagt.Die Möglichkeit auf Inanspruchnahme einer Hilfseinrichtung wie zum Beispiel “Tafeln” kann unter bestimmten Ermessens Kriterien statt gegeben werden.

§ 667 Die Aufnahme organischer Nährstoff Träger zum Täglichen Verzehr

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Hartz IV Betroffener,sich eigenmächtig ohne Wissens der zuständigen Träger ;organische Nährstoffe besorgt,nutzt,verkonsumiert.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.Desweiteren werden die Leistungen nach SGB II Gänzlich versagt.Die Möglichkeit auf Inanspruchnahme einer Hilfseinrichtung wie zum Beispiel “Tafeln” kann unter bestimmten Ermessens Kriterien statt gegeben werden.

§ 668 Belästigung durch Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt,weil er seine Sinne trüben möchte um zu vergessen ,das sein sich selbst verursachtes ,erbärmliches und sozialschmarotzerliches Leben zu Lasten der allgemeinen Gesellschaft geht; handelt ordnungswidrig.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden , wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.Desweiteren werden die Leistungen nach SGB II Gänzlich versagt.Die Möglichkeit auf Inanspruchnahme einer Hilfseinrichtung wie zum Beispiel “Tafeln” kann unter bestimmten Ermessens Kriterien statt gegeben werden.

*Ironie aus*

7 Antworten

  1. […] Sein Blog dreht sich um den Protest gegen ALG II oder besser bekannt als Hartz IV. In seinem Artikel vom 18.03.2008 greift er den Frage Kataloge der ARGE Hamburg, der viel durch die Presse ging, da in diesem Kataloge […]

  2. […] Kampschulte kritisiert in dem unter anderem mit “Dirk Grund” getaggten Artikel, dass den Artikel, mit dem Suboptimales den entwürdigenden Fragekatalog der ARGE Hamburg kritisiert, “eine […]

  3. […] zwischen der Hartz IV Idee mit dem Naziregime und dem dabei als Beitrag Aufmacher dazu gestelltem Bild von dem leider verstorbenen (er wählte den Freitod) Freien Redakteur Detlef Rochner alias Detti ( […]

  4. […] zwischen der Hartz IV Idee mit dem Naziregime und dem dabei als Beitrag Aufmacher dazu gestelltem Bild von dem leider verstorbenen (er wählte den Freitod) Freien Redakteur Detlef Rochner alias Detti ( […]

  5. […] hatte sich aber bislang nicht als erreichbares Sparziel ereichen lassen, denn die SGe und LSGe haben da nicht mitgespielt. Sämtliche Klagen auf LSG-Ebene […]

  6. […] zwischen der Hartz IV Idee mit dem Naziregime und dem dabei als Beitrag Aufmacher dazu gestelltem Bild von dem leider verstorbenen (er wählte den Freitod) Freien Redakteur Detlef Rochner alias Detti ( […]

  7. […] Nein (!), lautet die einhellige Antwort aus “guten”, als auch “schlechten” Häusern: Wohlhabend oder nicht, Kleinverdiener oder Midiverdiener, oder solche, die ihren Kindern zum bestandenen Abitur auch schon mal Cabrio, nebst AMEX-CreditCard vor die Hütte stellen.Man findet sich ohne Unterschied im Ansehen und Stand tapfer zu der Meinung, daß Hartz IV – Empfänger sich nichts zu leisten haben. […]

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