Hartz IV Sanktion – Ein Hilferuf eines Betroffenen

Es folgt ein Hilferuf eines von Hartz IV Betroffenen dem eine 100% Sanktion ausgesprochen wurde, und der mit Hilfe der Offenlegung im Internet um Rat und Beistand bittet. Obgleich es aber auch die Machenschaften diverser Jobcenter in Verbindung mit dem allzugern angewandten Sanktionsparagraphen § 31 SGB II aufzeigt.Von den bereits durch Verhungern gestorbenen Betroffenen mal ganz zu schweigen.Die soziale Kälte wird zusehens immer brutaler ……..

Hallo liebe Community,

ich schildere erstmal die Situation:

Ich wurde für den Zeitraum von Juni- September vollständig sanktioniert ( Regelleistungen + KdU). Diese Sanktion trat ein, weil ich meine Eigenbemühungen nicht vollständig nachweisen konnte ( 5 Bewerbungen pro Monat). Zwar hatte ich 7 Bewerbungen nachgewiesen leider waren 3 davon aus Vermittlunsgvorschlägen des JB hervorgegangen. Dies scheint nicht als Eigenbemühung zu zählen und entzog sich leider meines Wissens. Eine vorrangegangene Pflichtverletztung lag nicht länger als 12 Monate zurück (Mai 2011). Daher war eine 100% Sanktion scheinbar „rechtens“. Zudem habe ich eine Vorstellungstermin nicht wahrgenommen (Grund für den 4ten Monat Sanktion).

Ok. Augen zu und durch. Glücklicherweise konnte ich Anfnag Juni in ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Leiharbeitsfirma eintreten. In deren Arbeitsvertrag wurde ich Verpflichtet, sollt kein Auftrag vorliegen, innerhalb von 2h am Tag erreichbar zu sein. Im Zeitraum 4. – 11 Juli war kein Arbeitsauftrag für mich vorhanden. Am 11. Juli erreichte mich die fristgerehcte Kündigung mit dem Grund: unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz. Auf meine Nachfrage hin wurde mir mitgeteilt, das ich angeblich am 9. + 10. Juli telefonisch nicht erreichbar war obwohl ein Arbeitsauftrag für mich vorhanden war. Dies trifft aber nicht zu ( Ich war von 6- 22Uhr für meinen damaligen Arbeitgeber ereichbar). Auch eine angebliche Abmahung hat mich weder mündlich noch schriftlich erreicht.

Nun habe ich am 12. September ALG 2 beantragt. 5 Tage später ereichte mich ein Schreiben des JB in dem ich über eine bevorstehende Sanktion von Okt. – Dez. informiert wurde. Der Grund wurde mit §159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III angegeben. Im Anhang fand ich ich eine Anhörung zur Ersatzpflicht (§34 SDB II). Eine Anhörung zum Eintritt einer bevorstehenden Sanktion fehlt nach §24 SGB X.

Da ich im Zeitraum Juni – August durch zu geringe Verdienste (fehlende Arbeitsaufträge) nicht in der Lage war meine Miete vollständig zu zahlen sind erhebliche Mietschulden entstanden. Ein Schreiben meines Vermieters in dem er mir die Kündigung androht habe ich bereits erhalten.

Sollte die angekündigte Sanktion von Okt. – Dez. greifen werde ich über kurz oder lang obdachlos sein.

Ich denke meine Notlage ist verständlich und bitte dringend um Rat.

Ich bedanke mich im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dante

Quelle aber ich bitte darum dieses Forum zu meiden … siehe hierzu : Sozialhilfe 24.de und sein Menschenbild und Warnung vor Sozialhilfe 24.de

grilleau.blog.de

mantovan9.wordpress.com

5 Antworten

  1. Schweinerei!! Sanktionen sind komplett Verfassungswidrig. Leg Widerspruch ein und stelle beim Sozialgericht einen Antrag auf aufschiebende Wirkung. Beides damit begründet dass Du wie oben Beschrieben sehr wohl zur Verfügung gestanden hast. Zusätzlich kannst Du beides noch damit begründen das Sanktionen sowieso Verfassungswidrig sind ganz besonders eine 100% Sanktion.

    Klicke, um auf 43504d1331565392-ehem-bgh-richter-neskovic-verfassungswidrigkeit-sanktionen-hartz-iv-neskovic_verfassungswidrigkeit_sanktionen_sgb_2__maerz_2012.pdf zuzugreifen

    http://www.randzone-online.de/?p=15474

    Gehe davon aus dass Du schon an Hand der ersten Begründung die aufschiebende Wirkung durchbekommst.
    Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit gibt dem ganzen aber etwas Nachdruck.

    LG
    Der Verfassungsschutz 😉

  2. Hallo ,

    vielen Dank für die Informationen. Ich gebe Sie direkt weiter. FG , Dirk

  3. Hat dies auf monopoli rebloggt.

  4. Auch die Kündigung ist anfechtbar und du hast das Recht auf einen Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage zu führen.
    Ich erinnere http://drbruddler.wordpress.com/2012/11/03/die-amerikaner/ und wir sind die Amerikaner in Europa. Je früher uns dessen bewußt werden, desto besser sind wir vorbereitet.

  5. […] Übertragen von Quelle : https://suboptimales.wordpress.com/2012/09/30/hartz-sanktion/ […]

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