Dubioser Abzocker ! – Umfragenscout und seine Masche !

Abzocker Aufgrund der zur Zeit stetig steigenden User zahlen in unserem Forum „Gemeinschaft für Aufklärung!“ , bezüglich eines dreisten Abzockers der ersten Garde mit Namens „Umfragenscout“ unter anderem unter der Domain umfragenscout.com zu finden , berichten wir abermals über diesen Geschäftsführer, der ein Geschäftsgebaren hat das nicht gerade dem Standard entspricht.Eine Dreiste Masche !Und obendrein richtig harte Drohungen bei nicht zahlen des eingeforderten Betrages durch eine Nicht erbrachte Leistung ! Wir beleuchten nochmals – geben Hintergrundinformationen und leisten auch Hilfe zur Selbsthilfe.

Hintergrundinformationen :

Die Webseite präsentiert sich mit folgenden Worten – Zitat Umfragenscout.com:

Mit Umfragenscout schnell und einfach Umfragen und Produkttests organisieren.

Cham, im August 2007 : Umfragenscout, die neue Plattform für Umfragen und Produkttests, ist ab sofort online. Das neue Projekt der Ask AG ist effektive Schnittstelle zwischen Umfrage-Auftraggeber und Umfrage-Teilnehmer. Es bietet Unternehmen die Möglichkeit, schnell und einfach Probanden für Ihre Umfragen zu gewinnen. Bei Umfragenscout angemeldete Probanden profitieren von einem höheren Entgelt, da keine Zwischenvermittler eingesetzt und bezahlt werden müssen. Mittels einer ausgereiften und professionellen Technik, die sich schon bei anderen Erfolgsprojekten der Ask AG bewährt hat, werden Profile von möglichen Probanden verwaltet, aus denen Unternehmen geeignete Kandidaten auswählen können. „Umfragenscout bringt zwei Parteien zusammen, die voneinander profitieren können, aber ohne eine entsprechende Plattform nicht direkt zueinander finden. Die Einfachheit der Idee, die komplexe und ausgefeilte Ausführung sowie der eindeutige Vorteil für alle Beteiligten sind ausschlaggebende Argumente für den Erfolg von Umfragenscout“, so die Meinung des Vorstandsvorsitzenden der Ask AG und Projektverantwortlichen für Umfragenscout, Jürg Kramer.

Darüber hinaus bietet Umfragenscout eine Verdienstgarantie, die für angemeldete Nutzer innerhalb eines Jahres einen Verdienst von mindestens 250 € über Empfehlungen/Umfragen garantiert.

Umfragenscout ist ein Projekt der Schweizer ASK AG. Das Portal ist Bindeglied zwischen Unternehmen, die Umfragen und Produkttest durchführen und potentiellen Probanden. Vorstandsvorsitzender der Ask AG ist Jürg Kramer. Das Unternehmen zeichnet neben Umfragenscout noch für zahlreiche andere erfolgreiche Internetprojekte verantwortlich. Die Internetadresse lautet …..umfragenscout.com……

ASK AG – Vorstandsvorsitzender Jürg Kramer – Alte Steinhauserstrasse 21 – CH-6330

Projekt von :

  • umfragenscout24 ltd.
  • 3rd Floor, Omar Hodge Building,
  • Wickhams Cay I, Road Town,
  • Tortola,1110,
  • B.V.I.

Meinungen der Redaktion dazu :

Klingt erst harmlos ,denn Geld und Gutscheine für Umfragen gibt es mehrere im Internet.Stutzig machen erst die Summen.Da soll es z.B. 150 € pro Umfrage geben, wenn man weiterschaut sieht man, dass man erst 99 € zahlen muss um an den Umfragen mitmachen zu können.Nicht wie man glaubt auf anderen Seiten üblich beim Profil ausfüllen sondern schon beim Anmelden,obwohl man noch keine Profildaten wie Namen usw eingegeben hat.

Da ist zwar eine augenscheinliche Garantie, dass man das Geld zurückbekommt,wenn man in einen Jahr nicht min 250 € in Geld oder Gutscheinen bekommen hat, klingt also sehr nach Lockstoff und für den Betreiber wohl eher als Goldgrube !

umfragenscout_banner

Meist werden die Kosten im Kleingedruckten oder weit unter dem Bestätigungsbutton versteckt oder es wird gar keine Leistung geboten – dann sollten Verbraucher nicht zahlen so Raten wir.

Wie abgebrüht diese Firma operiert , musste auch die Redaktion von Testpiloten.info in Ihrem dazu gehörigen Blog ¶ blog.testpiloten.info ¶ am 02. Oktober 2007 am eigenen Leib erfahren.Aber das kuriose ist , wenn man weiß was die Redaktion dort in Ihrem Portal als Thema hat.Sie haben sich zur Aufgabe gemacht genau diese Firmen unter die Lupe zu nehmen die sich im Internet präsentieren mit Themen wie Umfragen , Gewinne , Produkttest ,E-Mail Ref Dienste, Gutscheine und vieles mehr. Zitat der Betreiber von testpiloten.info :

„Wir haben heute ein Schreiben der Rechtsanwälte von Umfragenscout.com bzw. deren Betreiberfirma ASK AG erhalten, in der mir rechtliche Schritte bei Weiterverbreitung dieses Beitrages und Weiterveröffentlichung der dazu eingestellten Kommentare angedroht wurden. Ich stimme nicht allen Ausführungen in dem Schreiben zu, muss aber aus zeitlichen und finanziellen Gründen einer juristischen Auseinandersetzung aus dem Weg gehen.“

Den man muss endlich begreifen das , dass Internet sehr viel Vorteile hat und auch durchweg Positiv ist , gerade was Informationsbeschaffung angeht , aber es natürlich es auch die andere Seite gibt – die Negative!

Informationen zur Chronik dieser Firma , wenn man dies den noch als Firma bezeichnen darf ohne dabei einen Brechreiz zu bekommen:

Handelsregisterauszug besagt :

Avansyst AG mit Sitz in Baar

ASK AG mit Sitz in Cham

weitere Handelsregister Daten der ASK AG hier als PDF herunterzuladen

handelsregisterauszug_umfragenscout

Selbsthilfe in Form von Kopien,Musterschreiben und anderes :

Rechtliche Möglichkeiten gegen diese Firma vorzugehen oder zu nächst was für eine Person des Privaten Rechts wohl am Vordergründigsten sein wird, die Forderungen abzuwenden und dafür zu sorgen das sie endlich Ihre Ruhe haben von Droh gebaren in Emails wie hier als Beispiel in einem Zitat angeführt :

„Sehr geehrte Damen und Herren,leider können wir ihre Entrüstung nicht nachvollziehen.Bevor Sie ihre Daten eingeben, werden Sie über der Dateneingabemaske auf die Gebühr hingewiesen.Sie wollten frühzeitig mit dem Ausfüllen Ihres Profils starten. Damit haben Sie unsere Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufs Frist in Anspruch genommen.In unseren AGB, die Sie noch vor Anmeldung haben lesen können, steht ebenfalls, dass Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn Sie vorzeitig unsere Leistung in Anspruch nehmen wollen.

Wichtiger Hinweis:Sollten Sie mit absoluter Sicherheit sagen können, dass Sie Ihre Daten niemals auf der oben genannten Internetseite eingetragen haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Die gegen Sie geltend gemachte Forderung wird in diesem Fall als hinfällig betrachtet. Jedoch bitten wir Sie, eine Strafanzeige gegen Unbekannt, mit Hilfe der bei der Anmeldung übermittelten IP-Adresse, zu erstatten.Wenn sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellt, dass doch Sie der Nutzer oben genannter IP-Adresse waren, haben Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in einem solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich des Gesamtbetrages bestehen.

Das mit dem in der E-Mail zitierten Widerrufsrecht , das einem nicht gänzlich gewährt wird , ist Juristisch gesehen in der Art und Weise nicht haltbar und somit nicht durchsetzbar!

Musterschreiben zum Widerruf , falls man auf diese Abzocker hereingefallen ist :

Sehr geehrte Damen und Herren,zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich am [Datum] auf [Internetseite] angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen

Anfechtung in Form von „Ihr Willenserklärung anzufechten“

Wenn Ihnen beim Abschluss eines Vertrags ein so genannter rechtserheblicher Irrtum unterlaufen ist oder Sie arglistig getäuscht oder bedroht wurden, haben Sie die Möglichkeit,Ihre Willenserklärung anzufechten. Voraussetzung ist aber, dass ein solcher Anfechtungsgrund überhaupt vorliegt und Sie diesen (vor Gericht) auch beweisen können.Nicht jeder Irrtum ist für den Juristen „rechtlich erheblich„. So können Sie den Kauf eines Kleides nicht anfechten, nur weil Ihnen die Farbe später nicht mehr gefällt. Vielmehr liegt ein Irrtum für den Juristen nur dann vor, wenn Wille und Erklärung unbewusst auseinander fallen.

Das Gesetz sieht hier insbesondere zwei Fallgruppen vor:

Der Erklärungsirrtum: Sie wollten eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben. Dies wäre der Fall, wenn Sie sich verschreiben oder die Daten nur versehentlich versenden.

Der Inhaltsirrtum: Sie wollten zwar diese Erklärung abgeben, aber Sie wussten nicht, was Sie damit sagten. So irrten Sie sich über die Art oder die Rechtsfolgen des Geschäfts. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aus Ihrer Sicht etwas anderes erreicht werden sollte, doch tatsächlich das Geschäft wesentlich andere Folgen nach sich zieht.

Daneben besteht auch die Möglichkeit den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Eine „arglistige“ Täuschung liegt dann vor, wenn der Täuschende absichtlich einen Irrtum hervorrufen wollte. So kann er Ihnen bestimmte Tatsachen vorspiegeln oder echte Tatsachen verzerren. Doch kann eine Täuschung auch im Verschweigen bestehen, wenn der Täuschende zur Aufklärung verpflichtet gewesen wäre.Das praktische Problem auch in diesem Fall darin, dass derjenige, der die Anfechtung erklärt, die Beweislast für alle Umstände der Täuschung und insbesondere auch für den Täuschungswillen des Anbieters hat. Selbst wenn die Hinweise auf der Internetseite irreführend sind, wird das Gericht nicht zwangsläufig auf einen Täuschungswillen schließen können. Bei arglistiger Täuschung bleibt Ihnen eine Frist von einem Jahr, um den Vertrag anzufechten. Die Frist beginnt zu laufen, sobald Sie von der Täuschung erfahren.

Achtung! Wenn Sie einen Vertrag „blind“ unterschreiben, können Sie sich nachher nicht darauf berufen, dass Sie den Inhalt nicht kannten! Dies gilt auch für den Vertragsinhalt, der durch allgemeine Geschäftsbedingungen gestaltet wird.

Achtung! Die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtum muss unverzüglich erfolgen!

Die Frist beginnt zu laufen, wenn Sie von Ihrem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangen oder die Täuschung entdecken.Bei der Anfechtung wegen Irrtums müssten Sie eventuell mit einer Schadensersatzforderung seitens des Unternehmers rechnen. Derjenige, der auf die Gültigkeit des Vertrages vertrauen durfte, kann verlangen, dass ihm der Schaden ersetzt wird, der eben durch dieses Vertrauen entstand. Ob und in welcher Höhe ein solcher Schaden entstanden ist, muss jedoch derjenige beweisen, der die Forderung stellt.

weitere Informationen und vor allem noch mehr Umfragenscout geschädigte finden Sie bei

mein-parteibuch.com

und natürlich auch in unserem bescheidenden Forum

gfa-ludwigshafen.de

Dieser Vertragsabschluss ist nicht rechten´s, da eine entsprechende Information im entsprechenden Zeitraum ausblieb.

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Bürgerliches Gesetzbuch
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Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Abschnitt 3 – Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 – 359)
Titel 1 – Begründung, Inhalt und Beendigung (§§ 311 – 319)
Untertitel 2 – Besondere Vertriebsformen (§§ 312 – 312f)
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Die UMFRAGENSCOUT Verdienst-Garantie!

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Gesicherte Textliche Formulierung dieser Firma!

Wir wissen was unsere Plattform bietet, daher garantieren wir, dass Sie auf unserer Plattform durch Empfehlungen / Umfragen innerhalb 1 Jahres Verdienstmöglichkeiten erhalten mit denen Sie ohne weiteres über 250€ in Geld- und Wertgutscheinen verdienen können.

Falls wir Ihnen dies auf unserer Plattform nicht ermöglichen sollten, erhalten Sie Ihre komplette Jahresgebühr zurück erstattet!
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Abschließend meine Meinung zu umfragenscout.com

Alle Atrozitäten der 0900–Nummern, Korruption, Vettern– und Misswirtschaft, verblassen vor dem Wortekel, den der Begriff „Abzocker“ in mir auslöst.Und manchmal habe ich richtig  Lust, diesen Ekel zu vertiefen, so wie man ein Erbrechen hervorrufen kann, um den Brechreiz los zu werden.


4 Antworten

  1. […] Suboptimales.Wordpress.com / Zum Artikel Mehr zu: Abonnement, Abzocke, Dubios, Internet, Kostenfallen, Masche War dieser Eintrag […]

  2. Gestern einen Inkassoauftrag erhalten, ohne dass ich diese Seite jemals angesurft oder mich gar registriert hätte. Mal schauen, wie ich reagiere.

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe micht auch in Umfragescout geschichte verwickelt-die sind echt schlimm. Letztes Jahr habe ich die Geldforderung vom Inkasso bekommen und meine Mutter hat es aus versehen bezahlt, da ich nicht da war. Es war aergerlich, da es klar war, dass es eine Abzocker klicke ist, aber ich dachte-ok, selbe Schuild! Aber dieses Jahr wollen die wieder das Jahresgebuer haben, aber sie nennen sich jetzt UMFRAGEAGENT. Ich weiss echt nicht, was ich tun soll!

  4. Hallo Lilia ,

    Ich habe zwar dahingehend noch nicht ausreichend recherchiert ob dem so ist und ob der Firmeninhaber mal wieder wie schon zuvor aufgrund der Negativschlagzeilen , seinen Firmennamen , sowei Firmensitz geändert hat.Aber wenn dem so ist sind alle Ansprüche seitens der alten „Firma“ nicht durch die neue „Firma“ durchzusetzen und hinfällig , laut meines Wissensstandes !

    Aber heute oder im laufe der nächsten Woche wird ein Update hier auf dem Blog folgen……….. ansonsten hier sehr viele Informationen diesbezüglich in einem Forum von uns –

    http://118242.homepagemodules.de/t836f27-Achtung-Dubiose-Abzocker-Umfragescout.html
    mfg Dirk

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