Bonn – Mit einer Dienstanweisung * ( 21. Dezember 2009 ) hat die Bundesagentur für Arbeit allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften Weisung erteilt, dass die verstärkt gestellten Überprüfungsanträge, die in Folge des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Hartz IV-Regelleistungen nach § 20 SGB II als unbegründet zurück zuweisen. Ebenso sollen eingehende Widersprüche auf die Überprüfungsanträge sowie Neu- und Folgeanträge als unbegründet zurück gewiesen werden.
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