Nach deutlicher Zurechtweisung aller Vorinstanzen durch das Bundesarbeitsgericht ( BAG, Urteil vom 25.Oktober 2007, Az: 8 AZR 593/06 ), wird der Fall „Chefarzt-Mobbing “ vor dem Landesarbeitsgericht Hamm nunmehr unter Entscheidungerheblichen Auflagen des Revisiongerichtes weiterverhandelt werden müssen.Der erneute Kammertermin findet am 12.06.2008 im Landesarbeitsgericht Hamm – Saal 5 – um 11.00 Uhr, Markerallee 94, 59071 Hamm statt. – Das neue Aktenzeichen lautet: 16 Sa 103/08.Der Fall eines gemobbten Oberarztes für Neurochirurgie einer katholischen Einrichtung ging durch die Medien, wie kaum ein anderer Fall und zeigt, dass das Bundesarbeitsgericht nicht mehr gewillt ist, Mobbing-Urteile ohne Bezug auf die juristische Realität durchgehen zu lassen.
Der Mobbing-Gegner bittet an dieser Stelle insbesondere die lokalen und überregionalen Printmedien, sowie die Programme des Hörfunks und des Fernsehens über diesen hochspannenden Prozess unnachgiebig und objektiv zu berichten.
Wieviel ist die Menschenwürde wert ?
Vor dem Hintergrund, dass Mobbing Psychoterror für das Opfer bedeutet und somit regelmäßig eine Verletzung des Art. 3 EMRK ( Verbot von Folter und unangemessener Behandlung ) darstellt und sich mit „Waffen aus dem psychoterroristischen Arsenal der ehemaligen STASI“ deckt und damit neben den regelmäßig verursachten massiven psychosomatischen Verletzungsfolgen für die Opfer auch eine gravierende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, sollte sich das Schmerzensgeld auch im entsprechend hohen Bereich bewegen. Angemessen wären vorliegend mindestens € 100.000, wenn man die Rechtsprechung des OLG Hamburgvom 25.Juli 1996, Az: 3 U 60/93 zugrunde legt.
In diesem Falle war Prinzessin Caroline von Monaco ein Schmerzensgeld in Höhe von DM 180.000,00 (rund € 90.000,00) zugesprochen worden. Durch drei Berichterstattungen in Illustrierten mit erfunden Inhalten, davon ein erfundenes Interview über Probleme des Privatlebens und der seelischen Verfassung mit Äußerungen der Klägerin, die diese nicht gesagt hat. Das Leid von Mobbingopfern dürfte regelmäßig mindestens so groß sein wie das in diesem Urteil geschilderte.
Deshalb ist die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Mobbing mindestens in dieser Größenordnung zu werten.
Für Suboptimales – Detlev Lengsfeld , der einzig wahre in Sachen Gegen Mobbing ! Alles andere kann man getrost beiseite legen !
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schön, schön! Aber hilft es auch?
Nun ja , eigentlich nicht 🙂
Aber noch ist nicht aller Tage , Abend 🙂
mfg Dirk
quatsch nich ruf an
Wenn Kinderherzen weinen – Mobbing-Tatort Schule
„Mobbing unter Jugendlichen“
Angesichts der Zunahme von Schwerbehinderungen, die ursächlich im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen stehen, haben sich Heike Herrig und Berthold Gottschalk vom VdK Kreisverband Bergisch Land mit dieser negativen Entwicklung befasst. Hierbei stellten sie fest, dass durch Mobbing/Cyber-Mobbing an Schulen ein dramatischer Anstieg von psychischen Erkrankungen zu beklagen ist. Inzwischen schätzen Experten, dass etwa 20 Prozent der jährlichen Selbstmordfälle durch Mobbing ausgelöst werden.
Selbstmord ist die zweithäufigste Todesursache bei Jugendlichen. Nach Angaben des Vereins „Hilfen für suizidgefährdete Kinder und Jugendliche“, ist Selbstmord eine der häufigsten Todesursachen bei Jugendlichen in Deutschland. Durch Suizid sterben demnach bundesweit fast so viele junge Menschen wie im Straßenverkehr. Somit kann Mobbing in der Schule fatale Folgen für den weiteren Lebensweg der betroffenen Schülerinnen und Schüler haben. Um Schülern, Eltern, Lehrern und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu machen, welche Ursachen, welche Folgen und wie mit Opfern von Mobbing, aber auch wie mit den Tätern umzugehen ist, hat der Sozialverband VdK eine Podiumsdiskussion initiiert und lädt hierzu für
Mittwoch den 18.Juni 2014 um 17.00 Uhr in die „Färberei“ in Wuppertal-Barmen, Stennert 8 ein.
Berthold Gottschalk
Wuppertal